Jemanden beim Finanzamt melden wegen Steuerhinterziehung ohne Beweise überhaupt sinnvoll?

16. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Diesesundjenes
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Jemanden beim Finanzamt melden wegen Steuerhinterziehung ohne Beweise überhaupt sinnvoll?

Hallo, ich habe heute ein Gespräch zweier Arbeitskollegen mitgehört..
In dem Gespräch behauptete einer der Kollegen jährlich ca. 1.500€ Gewinn aus Käufen/Verkaufen (auf ebay und ähnlichen seiten) nicht zu versteuern bzw. diesen Gewinn nicht anzugeben..

Ja er prahlte regelrecht damit.

Ihn zu melden beim Finanzamt hätte keinen Sinn oder?(Will es auch eigentlich garnicht).


Habe null Beweise, könnte nur sagen Person ABC hinterzieht meiner meinung nach Steuern und mehr nicht.

-Wie wahrscheinlich wäre es dass das Finanzamt ihn und seine Konten überhaupt genauestens durchleuchten würde ohne richtigen Beweis?

-Und wie schnell würde das von statten gehen? Würden sie ihn sofort überprüfen oder dauert das mehrere Monate?

Wie gesagt will es eigentlich echt nicht aber es würde mich interessieren..
Ich denke mal es trudeln hunderte Anzeigen ohne Beweise beim Finanzamt ein oder?(Racheaktionen usw.)

-Prüft das Finanzamt echt jedes Konto von den Leuten die ohne Beweise gemeldet werden?


Lg und Danke

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4887 Beiträge, 1175x hilfreich)

Ohne Beweise ist es natürlich schwierig, denn auch die Finanzverwaltung bräuchte Beweise
Bedeutsam wäre sein Umsatz (> 17.500 €?), denn der Gewinn ist sehr gering.
Die Finanzverwaltung hat Möglichkeiten, alle Umsätze der letzten Jahre bei Ebay zu erfragen.
Dafür wäre der Nutzername hilfreich.
Vielleicht wissen Sie, was er veräußert und machen eine Umkreissuche auf Ebay...

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Diesesundjenes
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Ohne Beweise ist es natürlich schwierig, denn auch die Finanzverwaltung bräuchte Beweise
Bedeutsam wäre sein Umsatz (> 17.500 €?), denn der Gewinn ist sehr gering.
Die Finanzverwaltung hat Möglichkeiten, alle Umsätze der letzten Jahre bei Ebay zu erfragen.
Dafür wäre der Nutzername hilfreich.
Vielleicht wissen Sie, was er veräußert und machen eine Umkreissuche auf Ebay...


Sein Umsatz ist 100% unter 17.500€ jährlich..

Aber mal angenommen ich hätte seinen Ebay Namen, würde die bloße Vermutung ausreichen und er wird geprüft? So einfach das ganze?
Wenn jemand aus langeweile 10 Ebay Nutzer meldet so werden dann ebenso alle geprüft?

Oder prüft das Finanzamt nur über den Ebay Namen so schnell?

Mal angenommen ich würde ihn melden ohne Ebay-Namen, ohne Beweise, sondern nur mit Verdacht, würden dann seine ganzen Konten genauestens geprüft werden?

Ich meine, diese Funktion würde doch dann extrem ausgenutzt werden von den Menschen Stichwort Racheaktionen (auch an Menschen die sauber sind aber dann Papierkram bekommen).

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Mit EBay Nutzernamen lässt sich leicht prüfen, ob derjenige nur steuerfreie Privatverkäufe tätigt oder ob er gewerblich handelt.

Man sollte ohnehin einigermaßen sicher sein, dass der Kollege nicht einfach Privatverkäufe tätigt.

Private Verkäufer, die auf EBay gewerblich handeln fliegen im Übrigen ohnehin schnell auf, z.B. weil sie von gewerblichen Konkurrenten angezeigt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Diesesundjenes
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von hh):
Mit EBay Nutzernamen lässt sich leicht prüfen, ob derjenige nur steuerfreie Privatverkäufe tätigt oder ob er gewerblich handelt.

Man sollte ohnehin einigermaßen sicher sein, dass der Kollege nicht einfach Privatverkäufe tätigt.

Private Verkäufer, die auf EBay gewerblich handeln fliegen im Übrigen ohnehin schnell auf, z.B. weil sie von gewerblichen Konkurrenten angezeigt werden.


Habe aber seinen Ebay Namen nicht..
Wie siehts mit normal melden aus nur mit Echtnamen?

Prüft das Finanzamt überhaupt alle Konten von jemandem der ohne Beweise gemeldet wird?

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#5
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2368 Beiträge, 631x hilfreich)

Zunächst folgendes: Das GA geht JEDER Anzeige, egal ob anonym oder mit Namensnennung, nach!

Man sollte sich jedoch auch bewusst sein, dass natürlich die Qualität der Anzeige auch Art und Umfang der Nachforschungen beeinflusst!

Der Dreizeiler, dass Herr X 1.500€ „Gewinn" aus EBay-Handel erzielt, führt bestimmt nicht dazu, dass übermorgen früh um fünf die SteuFa bei Herrn X vorbei schaut!

Ohne EBay-Namen, mit dem man z.B. über die Anzahl der Bewertungen den Umfang verifizieren kann, wird man wahrscheinlich nur direkt bei Herrn X nachfragen können.

Meistens ist übrigens der sogenannte „Gewinn" aus steuerlicher Sicht nur eine rote Null (§6 Abs.1 Nr. 5 EStG ).

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Diesesundjenes
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Zunächst folgendes: Das GA geht JEDER Anzeige, egal ob anonym oder mit Namensnennung, nach!

Man sollte sich jedoch auch bewusst sein, dass natürlich die Qualität der Anzeige auch Art und Umfang der Nachforschungen beeinflusst!

Der Dreizeiler, dass Herr X 1.500€ „Gewinn" aus EBay-Handel erzielt, führt bestimmt nicht dazu, dass übermorgen früh um fünf die SteuFa bei Herrn X vorbei schaut!

Ohne EBay-Namen, mit dem man z.B. über die Anzahl der Bewertungen den Umfang verifizieren kann, wird man wahrscheinlich nur direkt bei Herrn X nachfragen können.

Meistens ist übrigens der sogenannte „Gewinn" aus steuerlicher Sicht nur eine rote Null (§6 Abs.1 Nr. 5 EStG ).

taxpert


Was ich aber nicht verstehe:

Ich finde es gut das solch hinweisen nachgegangen wird..
Aber kann es ernsthaft sein das einem Hinweis OHNE Beweise nachgegangen wird? (Am besten auch noch anonym)

Ich meine das eventuell Kontoauszüge oder wie auch immer von Beschuldigten geprüft werden OHNE Beweise, nur durch „Vermutungen"?

Wenn ich nun 5 Leute anonym per Brief beim FA melde so kann ich sicher sein das die genervt werden vom FA durch Kontoprüfungen usw.?

Ich meine ich versuche nur das System hinter allem zu verstehen..
Das FA würde doch viel mehr Leute dran kriegen wenn sie nur Fälle mit klaren Hinweisen bzw. Beweisen nachgehen oder?

Lg

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4887 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zitat (von Diesesundjenes):
Prüft das Finanzamt überhaupt alle Konten von jemandem der ohne Beweise gemeldet wird?

Erst wenn der Verdacht einer Steuerhinterziehung vorliegt, d.h. nach ersten Ermittlungen.

Zitat (von hh):
Man sollte ohnehin einigermaßen sicher sein, dass der Kollege nicht einfach Privatverkäufe tätigt.

Wenn der Umsatz aber über 17.500 EUR liegt, kann schnell eine Unternehmereigenschaft vorliegen. Man denke an die Pelzmäntel oder an die jüngste Rechtsprechung zu Verkäufen aus Haushaltsauflösungen.

Zitat (von taxpert):
Meistens ist übrigens der sogenannte „Gewinn" aus steuerlicher Sicht nur eine rote Null (§6 Abs.1 Nr. 5 EStG ).

Sehe ich genauso, deshalb fragte ich nach der Höhe und meinte dass 1.000 EUR zu wenig seien, allerdings nicht im Zusammenhang mit dieser Vorschrift. Aber wenn dann noch Arbeitszimmer und PKW geltend gemacht werden.
Allerdings kann man schnell in der USt sein. Und 1.000 EUR Reingewinn können bei 1.000 EUR Umsatz oder bei 20.000 EUR Umsatz vorliegen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#8
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4887 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zitat (von Diesesundjenes):
Wenn ich nun 5 Leute anonym per Brief beim FA melde so kann ich sicher sein das die genervt werden vom FA durch Kontoprüfungen usw.?

Nein, s.o,.

Zitat (von Diesesundjenes):
Das FA würde doch viel mehr Leute dran kriegen wenn sie nur Fälle mit klaren Hinweisen bzw. Beweisen nachgehen oder?

Nein, da nicht so viele Hinweise eingehen, dass man nicht ohnehin alles überprüfen könnte.
Trotzdem:
Zitat (von taxpert):
Der Dreizeiler, dass Herr X 1.500€ „Gewinn" aus EBay-Handel erzielt, führt bestimmt nicht dazu, dass übermorgen früh um fünf die SteuFa bei Herrn X vorbei schaut!

Das glauben wohl die anonymen Anzeigenerstatter und wundern sich, wenn trotzdem nichts passiert.

Dann lieber der wütende gekündigte Arbeitnehmer oder betrogene Partner, der genau mitteilt, wie es läuft. :-)

Sie sind nicht der Kollege, oder? ;-)

-- Editiert von Cybert. am 16.07.2019 19:47

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Diesesundjenes
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Zitat (von Diesesundjenes):
Prüft das Finanzamt überhaupt alle Konten von jemandem der ohne Beweise gemeldet wird?

Erst wenn der Verdacht einer Steuerhinterziehung vorliegt, d.h. nach ersten Ermittlungen.


Was ist denn der Unterschied zwischen ersten Ermittlungen und kompletter Überprüfung aller Konten des angeklagten?

Ich meine schlau aus einem Steuerzahler wird man doch nur wenn man sich direkt die Kontoauszüge aller seiner Konten aus den letzten Jahren ansieht, oder was übersehe ich hier?^^

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Diesesundjenes
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Zitat (von Diesesundjenes):
Wenn ich nun 5 Leute anonym per Brief beim FA melde so kann ich sicher sein das die genervt werden vom FA durch Kontoprüfungen usw.?

Nein, s.o,.



Weil das Finanzamt diese heimlich prüft oder weil sie diese dann garnicht prüfen?

Oder wie muss man das verstehen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4887 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zitat (von Diesesundjenes):
Ich meine schlau aus einem Steuerzahler wird man doch nur wenn man sich direkt die Kontoauszüge aller seiner Konten aus den letzten Jahren ansieht, oder was übersehe ich hier?

Wenn es um den konkreten Vorwurf "Ebay" geht, reicht es doch, die Daten von Ebay abzufragen.
Wer weiß, auf welches ausländische Paypal-Konto das Geld geflossen ist. Da würde eine Kontoabfrage auch nicht helfen.

Zitat (von Diesesundjenes):
Weil das Finanzamt diese heimlich prüft oder weil sie diese dann garnicht prüfen?

Weil das FA zunächst Ermittlungen durchführt, die aber nicht "heimlich" sind. Ggf. wird der Stpfl. befragt.
Bei sehr konkreten Hinweisen, die sich bestätigen, und entsprechender steuerlicher Auswirkung kann natürlich auch mal die SteuFa mit einem Durchsuchungsbeschluss klingeln. Aber kaum bei dem genannten Vorwurf.
Sie brauchen also nicht aufzuräumen und zu putzen! ;-)

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Diesesundjenes
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Zitat (von Diesesundjenes):
Ich meine schlau aus einem Steuerzahler wird man doch nur wenn man sich direkt die Kontoauszüge aller seiner Konten aus den letzten Jahren ansieht, oder was übersehe ich hier?

Wenn es um den konkreten Vorwurf "Ebay" geht, reicht es doch, die Daten von Ebay abzufragen.
Wer weiß, auf welches ausländische Paypal-Konto das Geld geflossen ist. Da würde eine Kontoabfrage auch nicht helfen.


Ich habe aber keinen Ebay Namen dieser Person..
Wie prüft das FA denn dann?
Den „Angeklagten" fragen?
Und dann, eine ehrliche Antwort erwarten?

Was wären denn für das FA hinreichende Hinweise außer dem alleinigen Hinweis einer Vermutung?

Gibt es wenigstens eine Strafe für die Person die angezeigt hat, wenn die „Vermutung" überprüft wurde und nichts bei rumkam?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4887 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zitat (von Diesesundjenes):
Gibt es wenigstens eine Strafe für die Person die angezeigt hat, wenn die „Vermutung" überprüft wurde und nichts bei rumkam?

Nein, es sei denn, es handelt sich um eine vorsätzlich falsche Verdächtigung i.S.d. § 164 AO .
"Nichts bei rumkommen" kann ja auch an mangelnden steuerlichen Kenntnissen liegen.

Zitat (von Diesesundjenes):
Was wären denn für das FA hinreichende Hinweise außer dem alleinigen Hinweis einer Vermutung?

Unklare Vermögenszuwächse z.B.

Zitat (von Diesesundjenes):
Wie prüft das FA denn dann?

Evtl.! Evtl. auch eine Abfrage bei Ebay.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Diesesundjenes
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Zitat (von Diesesundjenes):
Gibt es wenigstens eine Strafe für die Person die angezeigt hat, wenn die „Vermutung" überprüft wurde und nichts bei rumkam?

Nein, es sei denn, es handelt sich um eine vorsätzlich falsche Verdächtigung i.S.d. § 164 AO .
"Nichts bei rumkommen" kann ja auch an mangelnden steuerlichen Kenntnissen liegen.

Zitat (von Diesesundjenes):
Was wären denn für das FA hinreichende Hinweise außer dem alleinigen Hinweis einer Vermutung?

Unklare Vermögenszuwächse z.B.

Zitat (von Diesesundjenes):
Wie prüft das FA denn dann?

Evtl.! Evtl. auch eine Abfrage bei Ebay.


Aber wenn unklare Vermögenszuwächse bei Vermutungen geprüft werden, heißt es ja das direkt bei Vermutungen auch die Kontoauszüge/Kontostände der Angezeigten überprüft werden..

Bin ich der einzige der so eine heftige Überprüfung bei Vermutungen ohne Beweise für maßlos übertrieben und dreist hält?

Dann kann man ja auch einfach blind 100 Fußballer anonym anzeigen, 5 davon werden bei der Überprüfung dann mindestens ertappt..

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Erich Tango
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat:
Kontoauszüge/Kontostände der Angezeigten überprüft werden.


Ich glaube zunächst, dass du fälschlich davon ausgehst, dass ein Finanzbeamter per Mausklick die Kontodaten einsehen kann. Dies ist nicht der Fall.
Etwas umständlich kann m.W. OHNE Strafverfahren lediglich in Erfahrung gebracht werden, welche Inlands-Bankkonten bestehen.
Das geht aber nur über offiziellere Wege, die auch etwas Zeit benötigen. So ein Kontenabrufverfahren ist nicht die Regel und ohne Verdacht einer Steuerhinterziehung (eine anonyme Anzeige reicht da nicht) auch dem Beteiligten mitzuteilen.
Also würde man eher direkt nachfragen.



Hallo, ich habe heute ein Gespräch zweier Arbeitskollegen mitgehört..
In dem Gespräch behauptete einer der Kollegen jährlich ca. 1.500€ Gewinn aus Käufen/Verkaufen (auf ebay und ähnlichen seiten) nicht zu versteuern bzw. diesen Gewinn nicht anzugeben..

Ja er prahlte regelrecht damit.


Ich glaube, dass bei einem so vagen, anonymen Schreiben an das Finanzamt 95/ 100 Beamten dem nicht nachgehen, es also nichtmal überprüfen. Aus gutem Grund:
1.) Stimmt der Kern des Sachverhalts überhaupt oder wollte da nur jemand prahlen, wie clever er ist?
2.) will da nur jemand einen anderen in Schwierigkeiten bringen?
3.) Liegen steuerlich überhaupt Einkünfte vor?
4.) wenn ja, wie hoch ist der Gewinn tatsächlich? Was haben die Gegenstände mal gekostet, was geibt es an "Nebenkosten" etc.


Solch anonymen Anzeigen sind auch wohl (wie ich finde zum Glück) relativ selten, weil oft fruchtlos. Detaillierte von ehehmaligen Angestellten, verprellten Kunden etc. sind da schon gehaltvoller.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Diesesundjenes
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Erich Tango):
Zitat:
Kontoauszüge/Kontostände der Angezeigten überprüft werden.


Ich glaube zunächst, dass du fälschlich davon ausgehst, dass ein Finanzbeamter per Mausklick die Kontodaten einsehen kann. Dies ist nicht der Fall.
Etwas umständlich kann m.W. OHNE Strafverfahren lediglich in Erfahrung gebracht werden, welche Inlands-Bankkonten bestehen.
Das geht aber nur über offiziellere Wege, die auch etwas Zeit benötigen. So ein Kontenabrufverfahren ist nicht die Regel und ohne Verdacht einer Steuerhinterziehung (eine anonyme Anzeige reicht da nicht) auch dem Beteiligten mitzuteilen.
Also würde man eher direkt nachfragen.



Hallo, ich habe heute ein Gespräch zweier Arbeitskollegen mitgehört..
In dem Gespräch behauptete einer der Kollegen jährlich ca. 1.500€ Gewinn aus Käufen/Verkaufen (auf ebay und ähnlichen seiten) nicht zu versteuern bzw. diesen Gewinn nicht anzugeben..

Ja er prahlte regelrecht damit.


Ich glaube, dass bei einem so vagen, anonymen Schreiben an das Finanzamt 95/ 100 Beamten dem nicht nachgehen, es also nichtmal überprüfen. Aus gutem Grund:
1.) Stimmt der Kern des Sachverhalts überhaupt oder wollte da nur jemand prahlen, wie clever er ist?
2.) will da nur jemand einen anderen in Schwierigkeiten bringen?
3.) Liegen steuerlich überhaupt Einkünfte vor?
4.) wenn ja, wie hoch ist der Gewinn tatsächlich? Was haben die Gegenstände mal gekostet, was geibt es an "Nebenkosten" etc.


Solch anonymen Anzeigen sind auch wohl (wie ich finde zum Glück) relativ selten, weil oft fruchtlos. Detaillierte von ehehmaligen Angestellten, verprellten Kunden etc. sind da schon gehaltvoller.


Klingt nur Logisch das ganze :-)
Wird einer unbegründeten Anzeige ohne Beweise denn nachgegangen wenn der Anzeigende seine Anschrift hinterlässt?

Muss dem dann vielleicht sogar vom FA nachgegangen werden?

Oder ist das wichtigste das es begründet wird mit Beweisen,Hinweisen usw. und anonym/nicht anonym spielt da eine unwichtigere Rolle?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2368 Beiträge, 631x hilfreich)

Gerne nochmal: Es wird jeder anonymen und auch nicht anonymen Anzeige nachgegangen! Und ich sollte es wissen, da ich dafür verantwortlich bin! Die Nennung des eigenen Namens hat -zunächst- keinen Einfluß auf die Bearbeitung der Anzeige. Der Name des Anzeigenden unterliegt dem Steuergeheimnis und wird nicht offenbart. Bei Akteneinsicht durch den StB/RA des Beschuldigten entfernt das FA alle entsprechenden Hinweise aus der Akte. Nur wenn die Beschuldigungen vorsätzlich zu unrecht erhoben werden, darf der Name des Anzeigenden offenbart werden.

Bei einer so undifferenzierten Anzeige wie genannt, sind die Ermittlungsmöglichkeiten begrenzt. Da der Ebay-Name nicht genannt wird, kann der Wahrheitsgehalt der Anzeige in keiner Weise verifiziert werden.

Zunächst wird nach Aktenlage geprüft, denn vielfach sind die großen Hinterzieher am Stammtisch oder in der Kantine kreuzbrave Stpfl., die brav alles erklärt haben, aber groß aufsprechen wollen.

Der Umfang der Anzeige rechtfertigt keinen Kontenabruf nach §93b AO .

Die Höhe des vermeintlichen "Gewinns", der steuerlich deutlich niedriger sein dürfte, rechtfertigt keine aufwändigen weiteren Ermittlungen, da die steuerliche Auswirkung (etwas über 600 € im Spitzensteuersatz) äußerst gering ist.

Was bleibt, ist also den Stpfl. direkt anzufragen. Und natürloch muss das FA zunächst davon ausgehen, dass der Stpfl. die Wahrheit sagt, solange "nur" eine nkcht verifizierte Anzeige und keine weiteren Anhalfspunkt vorliegen. Das ist nun mal das Pri zip des Rechtstaates!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Diesesundjenes
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Gerne nochmal: Es wird jeder anonymen und auch nicht anonymen Anzeige nachgegangen! Und ich sollte es wissen, da ich dafür verantwortlich bin! Die Nennung des eigenen Namens hat -zunächst- keinen Einfluß auf die Bearbeitung der Anzeige. Der Name des Anzeigenden unterliegt dem Steuergeheimnis und wird nicht offenbart. Bei Akteneinsicht durch den StB/RA des Beschuldigten entfernt das FA alle entsprechenden Hinweise aus der Akte. Nur wenn die Beschuldigungen vorsätzlich zu unrecht erhoben werden, darf der Name des Anzeigenden offenbart werden.

Bei einer so undifferenzierten Anzeige wie genannt, sind die Ermittlungsmöglichkeiten begrenzt. Da der Ebay-Name nicht genannt wird, kann der Wahrheitsgehalt der Anzeige in keiner Weise verifiziert werden.

Zunächst wird nach Aktenlage geprüft, denn vielfach sind die großen Hinterzieher am Stammtisch oder in der Kantine kreuzbrave Stpfl., die brav alles erklärt haben, aber groß aufsprechen wollen.

Der Umfang der Anzeige rechtfertigt keinen Kontenabruf nach §93b AO .

Die Höhe des vermeintlichen "Gewinns", der steuerlich deutlich niedriger sein dürfte, rechtfertigt keine aufwändigen weiteren Ermittlungen, da die steuerliche Auswirkung (etwas über 600 € im Spitzensteuersatz) äußerst gering ist.

Was bleibt, ist also den Stpfl. direkt anzufragen. Und natürloch muss das FA zunächst davon ausgehen, dass der Stpfl. die Wahrheit sagt, solange "nur" eine nkcht verifizierte Anzeige und keine weiteren Anhalfspunkt vorliegen. Das ist nun mal das Pri zip des Rechtstaates!

taxpert


Also kann man grob zusammenfassen:

-Anzeigen ohne richtigen „Beweis" sind relativ sinnlos da es nicht genug ist um alle Konten vom Angezeigten zu durchleuchten?

Warum zeigen denn dann soviele Menschen andere ohne Beweise an?

Wird in dem Anzeige-Formular oder von FA Mitarbeitern nicht deutlich genug darauf hingewiesen?

Ich meine solche Hinterzieher entlarvt man doch nur wenn dessen Konten komplett durchleuchtet werden oder nicht?

Oder was übersehe ich hier?

0x Hilfreiche Antwort

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