Job + Mini Job (falschen Arbeitgeber als Hauptarbeitgeber gewählt)

16. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
txxx123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Job + Mini Job (falschen Arbeitgeber als Hauptarbeitgeber gewählt)

Hallo,
ich habe einen sehr schlimmen Fall, ich wäre sehr froh, wenn mir jemand helfen könnte:
Ich muss dazu sagen, dass ich ausländischer Student bin und sehr wenig Deutsch kann.
Im Jahr 2020 habe ich an der Uni als Hiwi gearbeitet, und als Minijobber in der Cafe.
Ich habe nicht sehr gut aufgepasst und die Lohnabrechnungen nicht gut kontrolliert, deshalb habe ich das Problem zu spät entdeckt.
Problem ist: Ich habe in einem Vertrag fälschlicherweise Hauptarbeitgeber statt Nebenarbeitgeber angekreuzt. Dadurch werden beide Arbeitgeber zu Hauptarbeitgebern. Und dementsprechend statt einer von ihnen Steuerklasse 6, beide Minijob.
Nun meine Fragen:
1. Mit wem muss ich mich bezüglich der Situation in Verbindung setzen?
2. Welche Konsequenzen werde ich abwarten?
3. Welche Art von Anwalt könnte mir helfen?

-- Editiert von Moderator topic am 16. September 2022 17:09

-- Thema wurde verschoben am 16. September 2022 17:09

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Und dementsprechend statt einer von ihnen Steuerklasse 6, beide Minijob. Und insgesamt wurden mehr als 450 Euro im Monat verdient?
Welche Konsequenzen werde ich abwarten? Gar keine vermutlich - auch 2020 musste man schon auf so 12.000 Euro im Jahr kommen, um überhaupt steuerpflichtig zu werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
txxx123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort,
Eine 430 andere 350, ich mache mir vor allem Sorgen um die rechtliche Seite, da ich fälschlicherweise zwei Hauptarbeitgeber gleichzeitig hatte. Auch ab Steuerklasse 6 muss man auch Sozialabgaben und Krankenkasse zahlen, was ich nicht gemacht habe.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Als Student ist man in der studentischen Krankenversicherung - folglich ist das Nichtzahlen der Krankenversicherung hier kein Problem. Nur bei der Rentenversicherung könnte es zu Nachzahlungen kommen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
txxx123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antworten! Empfehlen Sie mir, mich an das Finanzamt zu wenden und ihnen die Situation zu erklären? Oder muss ich zuerst einen Anwalt fragen? Soll ich auch mit meinem Arbeitgeber sprechen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Das Finanzamt macht da keine Probleme, da bei den Beträgen keine Steuern fällig wären. Die in Steuerklasse 6 gezahlten Steuern würde man im Rahmen einer Steuererklärung erstattet bekommen.

Richtig wäre übrigens, dass ein AG einen pauschal versteuerten Minijob anmeldet und der andere nach Steuerklasse 1 versteuert.

Kläre bitte mit dem AG, der nach Steuerklasse versteuern soll, ob er das noch rückwirkend ändern kann.

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