Hallo,
ich habe einen sehr schlimmen Fall, ich wäre sehr froh, wenn mir jemand helfen könnte:
Ich muss dazu sagen, dass ich ausländischer Student bin und sehr wenig Deutsch kann.
Im Jahr 2020 habe ich an der Uni als Hiwi gearbeitet, und als Minijobber in der Cafe.
Ich habe nicht sehr gut aufgepasst und die Lohnabrechnungen nicht gut kontrolliert, deshalb habe ich das Problem zu spät entdeckt.
Problem ist: Ich habe in einem Vertrag fälschlicherweise Hauptarbeitgeber statt Nebenarbeitgeber angekreuzt. Dadurch werden beide Arbeitgeber zu Hauptarbeitgebern. Und dementsprechend statt einer von ihnen Steuerklasse 6, beide Minijob.
Nun meine Fragen:
1. Mit wem muss ich mich bezüglich der Situation in Verbindung setzen?
2. Welche Konsequenzen werde ich abwarten?
3. Welche Art von Anwalt könnte mir helfen?
-- Editiert von Moderator topic am 16. September 2022 17:09
-- Thema wurde verschoben am 16. September 2022 17:09
Job + Mini Job (falschen Arbeitgeber als Hauptarbeitgeber gewählt)
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Und dementsprechend statt einer von ihnen Steuerklasse 6, beide Minijob. Und insgesamt wurden mehr als 450 Euro im Monat verdient?
Welche Konsequenzen werde ich abwarten? Gar keine vermutlich - auch 2020 musste man schon auf so 12.000 Euro im Jahr kommen, um überhaupt steuerpflichtig zu werden.
Vielen Dank für die Antwort,
Eine 430 andere 350, ich mache mir vor allem Sorgen um die rechtliche Seite, da ich fälschlicherweise zwei Hauptarbeitgeber gleichzeitig hatte. Auch ab Steuerklasse 6 muss man auch Sozialabgaben und Krankenkasse zahlen, was ich nicht gemacht habe.
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Als Student ist man in der studentischen Krankenversicherung - folglich ist das Nichtzahlen der Krankenversicherung hier kein Problem. Nur bei der Rentenversicherung könnte es zu Nachzahlungen kommen.
Vielen Dank für Ihre Antworten! Empfehlen Sie mir, mich an das Finanzamt zu wenden und ihnen die Situation zu erklären? Oder muss ich zuerst einen Anwalt fragen? Soll ich auch mit meinem Arbeitgeber sprechen?
Das Finanzamt macht da keine Probleme, da bei den Beträgen keine Steuern fällig wären. Die in Steuerklasse 6 gezahlten Steuern würde man im Rahmen einer Steuererklärung erstattet bekommen.
Richtig wäre übrigens, dass ein AG einen pauschal versteuerten Minijob anmeldet und der andere nach Steuerklasse 1 versteuert.
Kläre bitte mit dem AG, der nach Steuerklasse versteuern soll, ob er das noch rückwirkend ändern kann.
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