KAP 2007 und 08 - Werbungskosten pauschal

24. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
raymund_99
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 20x hilfreich)
KAP 2007 und 08 - Werbungskosten pauschal

Hallo,

kennt jemand zufälligerweise noch die in 07 + 08 gültigen Werbungskosten-Pauschalbeträge für die Anlage KAP, die mann/frau einsetzen darf?

Ab 09 sollte dafür doch dann der pauschale Freibetrag (801/1602) Gültigkeit haben, wenn ich das richtig sehe.

Dank im voraus für Eure Hilfe.


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

http://de.wikipedia.org/wiki/Sparer-Pauschbetrag#Historie

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
raymund_99
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 20x hilfreich)

Danke, Muemmel.

Nach dem Text zu urteilen, muss (!) also pro Steuerpflichtigen bei Abgabe von KAP ein Abzug von insgesamt € 801 erfolgen, egal, ob die Gewinne drunter liegen oder nicht.

Verstehe ich das recht, das (angenommen) bei Erträgen = € 100,00 - 801 = 'Verlustvortrag' aus KAP in Höhe von € - 701,00 auf andere Steuerlast(en) des gleichen Jahres pro Person angerechnet werden (müssen)?

Viele Grüße
raymund_99


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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Verstehe ich das recht, das (angenommen) bei Erträgen = € 100,00 - 801 = 'Verlustvortrag' aus KAP in Höhe von € - 701,00 auf andere Steuerlast(en) des gleichen Jahres pro Person angerechnet werden (müssen)? Nö, das verstehen Sie falsch. Der Pauschbetrag wird höchstens in Höhe der Einkünfte angerechnet.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
raymund_99
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 20x hilfreich)

Schade. :-)

EOT (End Of Thread)


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#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Berücksichtigung erfolgt übrigens von Amts wegen. Muss also nirgends eingetragen werden.

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