Hallo,
kennt jemand zufälligerweise noch die in 07 + 08 gültigen Werbungskosten-Pauschalbeträge für die Anlage KAP, die mann/frau einsetzen darf?
Ab 09 sollte dafür doch dann der pauschale Freibetrag (801/1602) Gültigkeit haben, wenn ich das richtig sehe.
Dank im voraus für Eure Hilfe.
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KAP 2007 und 08 - Werbungskosten pauschal
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
http://de.wikipedia.org/wiki/Sparer-Pauschbetrag#Historie
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Danke, Muemmel.
Nach dem Text zu urteilen, muss (!) also pro Steuerpflichtigen bei Abgabe von KAP ein Abzug von insgesamt € 801 erfolgen, egal, ob die Gewinne drunter liegen oder nicht.
Verstehe ich das recht, das (angenommen) bei Erträgen = € 100,00 - 801 = 'Verlustvortrag' aus KAP in Höhe von € - 701,00 auf andere Steuerlast(en) des gleichen Jahres pro Person angerechnet werden (müssen)?
Viele Grüße
raymund_99
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Verstehe ich das recht, das (angenommen) bei Erträgen = € 100,00 - 801 = 'Verlustvortrag' aus KAP in Höhe von € - 701,00 auf andere Steuerlast(en) des gleichen Jahres pro Person angerechnet werden (müssen)?
Nö, das verstehen Sie falsch. Der Pauschbetrag wird höchstens in Höhe der Einkünfte angerechnet.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Schade. :-)
EOT (End Of Thread)
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Berücksichtigung erfolgt übrigens von Amts wegen. Muss also nirgends eingetragen werden.
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