KFZ-Steuer neu ansetzbar trotz Bescheid?

25. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)
KFZ-Steuer neu ansetzbar trotz Bescheid?

Hallo,

gestern lag was bitteres im Briefkasten. Die KFZ-Steuer ist für mein Auto fällig. Ich soll 56 Euro nachzahlen, und 243 Euro für das kommende Steuerjahr des Autos zahlen. (Ab 27.10)
Wenn ich aber mein Auto jetzt auf den neuesten Stand bringen lassen würde, müsste der Anspruch des Finanzamtes doch eigentlich auch neu brechnet, angepasst werden. Oder lieg ich da falsch?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Ja - wenn die Voraussetzungen für die Einstufung (Emissionsklasse beispielsweise) sich ändern, muß auch die Kfz-Steuer neu festgesetzt werden.

Allerdings erst ab dem Tag, an dem die Änderung amtlich eingetragen wurde. Rückwirkend gibt's nichts zurück. Wegen der Kosten einer Umrüstung empfiehlt sich genaues Nachrechnen, ob es sich lohnt.

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#2
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Die 56 Euro rückwirkend sind mir weniger wichtig.
Was ich im Internet gefunden habe, Aufrüstung auf den neuesten Stand - 199 Euro. Dann wären nach dem derzeitigen Berechnungsstand 108 Euro für die Steuer fällig. Zusammengerechnet mit den noch fälligen 56 Euro wären das knapp über 360 Euro, statt den knapp 300 Euro, die ich zahlen müßte, wenn ich nichts machen würde. Aber für die kommenden Jahre würde sich das auch rechnen, da das Auto noch ein paar Jahre in unserem Besitz sein wird.

Bei welcher Behörde muß ich den neuen KAT-Status dann eintragen lassen, damit es amtlich ist? Und muß ich dann von mir aus erst mal Widerspruch gegen den vorhandenen Bescheid einlegen, oder regelt sich das automatisch?

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#3
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Zunächst mal würde ich mich nicht nur auf das Internet verlassen, sondern mir von der Werkstatt einen Kostenvoranschlag anfertigen sowie im Auftrag bestätigen lassen, welche Emissionsstufe nach Kat-Einbau technisch erreicht werden soll, damit es später kein böses Erwachen gibt.

Nach Einbau wird die Sache dann unter Vorlage eines Gutachtens oder Bescheinigung bei der Kfz-Zulassungsstelle in den Kfz-Unterlagen (Brief, Schein) geändert. Soweit mir bekannt, erfolgt von dort aus auch eine Benachrichtigung des Finanzamtes. Den genauen Verfahrensablauf kann aber die Kfz-Zulassungsstelle erläutern.

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#4
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Habe mir gerade von 3 Fachwerkstätten ein Angebot machen lassen - 2 liegen bei 200 Euro - eine bei 186 Euro - und es ist die gewünschte KAT-Stufe erreichbar - dann kommt noch der neue Fahrzeugschein mit 15 Euro.
Wenn ich das jetzt auf nur 2 Jahre umrechne, dann würde ich 55 Euro sparen. Ok, nicht viel, aber trotzdem noch ein paar Euro.

-- Editiert von Teddyknuddel am 26.09.2005 10:35:35

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