KFZ-Steuer rückwirkend erhöht?

21. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Tendenzo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ-Steuer rückwirkend erhöht?

Hallo zusammen,
ich bin heute fast am Frühstückstisch an die Decke gegangen... per Post hat mich der KFZ-Steuerbescheid erreicht.
Ich habe bisher für meinen aufgelasteten Chrysler Voyager (Kombinationsfahrzeug) jährlich 172€ Steuern bezahlt. Nachdem man dies nun abgeschafft hat beträgt die Steuer nun jährlich 401€?? Dem jedoch nicht genug soll ich rückwirkendfür das Jahr 2005 zusätzlich 374€ zahlen! Ist die rückwirkende Zahlungsaufforderung rechtlich überhaupt begründet?

Vielen Dank für die Antworten im Voraus!

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

ich glaube für deinen wagentyp galt die steuererhöhung ab mai 2005. falls du in 2005 den steuerbescheid eher bekommen hast (also im feb oder märz) wurden noch die alten beiträge für den gesamten zeitraum eingesetzt.
dennoch gilt auch für dich die steuererhöung, die du nun rückwirkend bezahlen musst. das ist richtig so.

grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Die Steuer ist nicht rückwirkend erhöht worden.

Die KfZ-Steuer ist zum 01.05.2005 erhöht worden. Das dazu gehörende Gesetz ist bereits am 02.11.2004 veröffentlicht worden. Das ist auch damals umfassend durch die Presse gegangen.

Es sind jedoch keine Steuerbescheide exakt zum 01.05.2005 geändert worden. Die Änderung erfolgt immer zum nächsten Hauptfälligkeitszeitpunkt. Zu diesem Zeitpunkt werden dann auch die bis dahin zu wenig erhobenen Steuern nacherhoben.

Wenn die KfZ-Steuer bei Dir von 172€ auf 401€ erhöht wurde, dann kann es aber eigentlich nicht sein, dass Du für 2005 374€ nachzahlen musst.

Die Differenz für ein ganzes Jahr beträgt nur 229€. Diesen Betrag musst Du auch nur anteilig ab dem 01.05.2005 nachzahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tendenzo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die raschen und eindeutigen (aber traurigen ;-() Antworten...

Laut Steuerbescheid muss ich für den Zeitraum
07.04.05 - 30.04.05 ==> 11,00€
01.05.05 - 06.04.06 ==> 374,00€
ab dem 07.04.06 ==> 401,00€
zahlen...

Und das wo ich gerade meinen Job betriebsbedingt verloren habe... toll toll toll... :(

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Die 374€ für 2005 sind dann keine Nachzahlung, sondern der neue Betrag.

Die Nachzahlung müsste dann 213€ betragen.

An der Aufstellung kannst Du auch erkennen, dass die Steuer zum 01.05.2005 erhöht wurde.

Das ist somit alles korrekt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen