Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Mein Vater hat sich letztes Jahr einen älteren PKW (Bj. 89) mit G-Kat für relativ wenig Geld gekauft. Offensichtlich hat er sich dann keine weiteren Gedanken bezüglich der KFZ-Steuern gemacht, sondern diese dann einfach bei erhalt des Bescheides bezahlt.
Jetzt hat sich herausgestellt, dass er viel zu viel bezahlt hat. Nach der durchgeführten Steueränderung am 01.01.2001 stimmte nämlich der Eintrag in den KFZ-Papieren nicht mehr. Man hätte sich vom Hersteller eine Bescheinigung besorgen müssen, das der PKW die entsprechende Norm erfüllt und dies in den Papieren ändern lassen müssen. Nur hat mein Vater dies nicht gewusst. Jetzt, nach Änderung der Papiere, hat er natürlich einen neuen Bescheid erhalten. Die Neuberechnung wurde jetzt allerdings erst ab dem Zeitpunkt der Änderung in den Papieren getätigt.
Was ist mit der Zeit davor?
Gilt jetzt das was fälschlicher Weise in den Papieren stand oder müsste das Finanzamt davon ausgehen, das der PKW tatsächlich schon immer (Serienmäßig ab Werk) die neue Norm erfüllt hat?
Macht es Sinn gegen den Bescheid Einspruch zu erheben?
Vielen Dank im voraus für eine schnelle Antwort.
KFZ-Steuern Rückforderung möglich?
26. Juni 2003
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Frage vom 26. Juni 2003 | 23:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ-Steuern Rückforderung möglich?
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#1
Antwort vom 2. Juli 2003 | 12:19
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 33x hilfreich)
Der Bescheid dürfte zwar bestandskräftig sein, doch man kann versuchen, die Umstände mit dem Hinweis auf fehlendes Verschulden hinsichtlich des nachträglichen Bekanntwerdens zu schildern bzw. Abänderung des Bescheids zu beantragen.
Christoph Blaumer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
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