KFZ Unfall von 2009 steuerlich absetzbar?

16. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Sunny_1982
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
KFZ Unfall von 2009 steuerlich absetzbar?

Hallo an alle!

Ich hatte im August 2009 einen Autounfall auf dem Nachhauseweg (Auto Totalschaden und war erst 8 Monate alt), und habe leider verpennt, diesen in meiner Einkommenssteuererklärung 2009 abzusetzen :bang:
Mir war allerdings auch nicht klar, dass man den Verlust vom Auto absetzen kann!
Jetzt ist meine Frage, ob man den Unfall noch irgendwie mit der Steuererklärung 2010 absetzen kann?!
Hatte das ganze mal gestern geprüft.... Die Zahlungen sind noch im Dezember 2009 eingegangen von der gegnerischen Versicherung.... Die letzte Zahlung von meiner Vollkaskoversicherung ist am 07.01.2010 auf meinem Konto eingegangen!
Wie sehr ihr die Chancen? Oder hat jemand vielleicht einen Tip?

Schonmal vielen Dank im Voraus :)


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

Die Kosten gehören definitiv in die Steuererklärung 2009. Absetzbar wäre hier auch nur die Selbstbeteiligung und nicht der gesamte Schaden.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Das hängt davon ab:

1- Ist der Steuerbescheid vorläufig erlassen worden? schau mal auf deinem Steuerbescheid von 2009. Wenn ja, dann kannst du die noch geltend machen. Wenn nicht dann ist das auch zuspät.

2- hast du Einspruch für irgendwelche nicht anerkannte Werbungskosten oder SA, oder außergewöhnliche belastungen eingelegt? wenn Ja und bis jetzt kein rechtskräftiges Steuerbescheid ergangen ist, dann kannst du die Verluste noch geltend machen, sonst nicht mehr.

3- Es gilt immer das Zufluss und Abflussprinzip. Wenn das Auto im jahr 2010 repariert wurde, nachdem Geld eingegangen ist z.B, dann ist das Jahr des Abflusses maßgebend und nicht dem Jahr, in dem der Unfall verursacht wurde. Wenn das Auto aber nicht repariert wurde, dann ist auch nicht mehr möglich.

4- Wenn alle Punkten 1-3 mit Nein beantwortet wurden, dann bleibt dir doch die letzte Möglichkeit, nämlich ein Antrag auf Änderung des Steuerbescheides gemäß §173 Abs.1 Nr.2 AO .

Hier mußt du aber kein verschulden an die nicht geltend gemachte Kosten haben.

ABER:

Wenn das Auto totalschaden erlitten hat und du Schadenersatz von der Versicherung bekommst, dann mußt du sovieso diese auch gegenrechnen. Wenn dabei noch Kosten übrig geblieben sind, dann kannst du nur die übrigen Kosten ansetzen. Wenn du sogar noch mehr bekommst, dann mußt du diese auch versteuern.

Also du solltest dir richtig überlegen, ob du den Totalschaden geltend machen willst oder nicht.

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"Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durc"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Antrag auf Änderung des Steuerbescheides gemäß §173 Abs.1 Nr.2 AO <hr size=1 noshade>

sollte eigentlich (wenn Du die Erklärung selbst erstellt hast) funktionieren.



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

@lernadou200
zu 1.: Auch ein vorläufiger Bescheid kann nur hinsichtlich der Punkte geändert werden, in denen er für vorläufig erklärt wurde. Darunter dürften die Werbungskosten für den Unfall kaum fallen.

zu 4.: Das funktioniert nur, wenn dem Fragesteller erst jetzt bekannt wurde, dass er in 2009 einen Unfall hatte. Dass er nicht wusste, dass man solche Unfallkosten steuerlich geltend machen kann, ist keine neue Tatsache oder ein neues Beweismittel.

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