Hallo,
ich habe gerade in so einem netten Werbebroschürchen für Praxishandbuch
"Buchführung und Steuern" gelesen, dass man für die teilweise privat
genutzten PKW seit 01.01.2003 wieder 100% der Vorsteuer ziehen darf
(zumindest die Laufenden Kosten) ???
Das kann doch nicht sein? Sollte das steuerliche Leben so derart an mir
vor- beigegangen sein, daß ich das nicht mitbekommen habe?! Da ich die
Buchhaltung nur so nebenbei mache, und kein echter Profi bin, bin ich
jetzt arg im Zweifel.
Ich wäre sehr dankbar für Aufklärung!
Also vielen Dank im voraus.
Viele Grüße von Annett.
KFZ-Vorsteuerabzug 50%
Bingo!
Die Regelung "halbe Vorsteuer" war (und ist) ja europarechtlich zweifelhaft. Und die "vorläufige" EU-Ermächtigung, diese Regelung überhaupt in das deutsche UStG aufzunehmen, war bis zum 31.12.2003 befristet.
Daher hat die Regierung den § 15 Abs. 1b UStG
zum 31.12.2003 aufgehoben. Ab 2004 also wieder voller VorSt-Abzug
FOLGE:
-Wer beim Kauf nur die halbe Vorsteuer bekam, darf jetzt voll abziehen. Eigenverbrauch für Einkommensteuer bleibt USt-frei :0)
- Für alle anderen: Der Eigenverbrauch für ESt ist jetzt wieder der USt zu unterwerfen (Bei 1%-Regel abzüglich 20% Abschlag für nicht steuerbare Kosten... wie früher)
Nachtrag:
Der EuGH hat gerade entscheiden, dass die 50%-Regelung erst ab dem 05.03.2000 anwendbar war.... Vorher (ab 01.04.1999) nur auf Antrag....
Und jetzt?
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