KIND BEI TRENNUNG/SCHEIDUNG

21. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
che1975
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)
KIND BEI TRENNUNG/SCHEIDUNG

Hallo!

Brauche mal wieder Eure Hilfe:

Ich habe mich letztes Jahr von meiner Frau getrennt. Wir haben eine gemeinsame Tochter (4 Jahre)!

Ich habe nun wieder Steuerklasse I und auf der Lohnsteuerkarte 0,5 Kinder.

Ich frage mich nun wie das praktisch bei meiner zukünftigen (für mich alleinigen) Steuererklärung läuft. Mache ich genauso wie meine Frau auch eine Anlage Kind??? Oder darf ich keine Anlage Kind mehr machen wenn das Kind bei ihr wohnt?

Rein theoretisch muss ich ja eine Anlage Kind machen, denn wo könnte man sonst sehen dass ich 0,5 Kinder auf der Karte stehen habe... sonst würde ich bei meinem Gehalt ja das ganze Jahr über zu wenig Steuern zahlen...!

Kann es eigentlich sein, dass gem. Steuerberechnung jeder Elternteil auf 50 % des Kindergeldes Anspruch hat?
Denn bei meiner Freundin (auch geschieden, auch ein Kind) stehen statt 1848 Euro Kindergeld für 2006 nur genau die Hälfte!?

DANKE!!!!

LG

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mampfred
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 45x hilfreich)

JA, du gibst eine Anlage Kind ab. Ist ja dein Kind, oder???
Das Kindergeld steht dir nur halb zu, weil die andere Hälfte auf deine Unterhaltsverpflichtung angerechnet wird.

Zum Thema 0,50 Kinderfreibetrag: Dieser Freibetrag wirkt sich schon seit etwa 10 Jahren nicht mehr auf deine Lohnsteuer aus - nur noch auf Kirchensteuer und SolZ.
Den Freibetrag bekommst du erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung und auch nur dann, wenn dein Einkommen relativ hoch war.

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"utque antehac flagitiis ita tunc legibus laborabatur"

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#2
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Der Freibetrag ist schon ab 35.000 EUR günstiger als das hälftige Kindergeld.

Besonders hohe Einkünfte bedarf es also nicht.

Man gibt hier die Anlage Kind ab, Kindergeldanspruch 924 Euro im Jahr eintragen und das wars schon.

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#3
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Und nicht wundern, wenn dir der Betreuungsfreibetrag nicht gewährt wird, denn den bekommt der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, aber nur wenn es jener Elternteil auch beantragt. Wenn die Mutter ihre Steuer also selbst macht, wird sie es vermutlich nicht wissen, dann hast du Glück gehabt.

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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#4
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

oT

@Schtreicher

[Zitat]Wenn die Mutter ihre Steuer also selbst macht, wird sie es vermutlich nicht wissen, dann hast du Glück gehabt.
[/Zitat]

Was soll diese bescheuerte Aussage?
Für wie doof hältst du eigentlich Frauen bzw. alleinerziehende Mütter?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Um mich klarer auszudrücken:

Wenn der andere Steuerpflichtige seine Steuern selbst macht, wird er/sie es wahrscheinlich nicht wissen, dann hat man/frau Glück gehabt.

Vor dem Steuergesetz spielt das Geschlecht nämlich i.d.R. keine Rolle!

Sollte ich mißverständlich ausgedrückt habe, bitte ich um Entschuldigung.

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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#6
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Da fehlt wohl etwas Lebenserfahrung.

Gerade Frauen lesen sich das Ding was man Einkommensteuererklärung nennt, bzw. die Vordrucke, oft genauer durch als Männer.

Die Ausgangsfrage bestätigt dies nur.

.

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#7
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Ich sags nochmal:

Vor dem Steuergesetz spielt das Geschlecht i.d.R. keine Rolle!

Wer sich wie, wann, was durchliest, ist doch hier vollkommen egal.

Ich denke, wir alle konnten dem Fragenden weiterhelfen.



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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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