KM Geld

18. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
bennyberni
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 16x hilfreich)
KM Geld

Hallo in die Runde

Ich habe folgende Frage:
Ich arbeite nun als Selbständiger bei meiner alten Firma als Sub.
Nun schreibe ich auf den Rechnungen die Gefahrenen KM und rechne diese ab.
Ich gebe Die KM aber auch als Ausgabe in der Einnahme Überschuss Rechnung an.
Ist das so zulässig?

Gruß
bennyberni

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-- Editiert von Moderator am 20.06.2014 12:34

-- Thema wurde verschoben am 20.06.2014 12:34

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120181 Beiträge, 39842x hilfreich)

Logischerweise gehören da auch alle betrieblichen Ausgaben rein.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

:augenroll:
1. Privat Fahrzeug, oder Firmenfahrzeug?
2. Wofür wurden Fahrten unternommen?
3. Entweder ich setzte die gefahrenen Km als betriebl. Ausgabe, oder als Einnahme, Einahme... weil diese ja lt. Rechnung bezahlt werden/wurden, rein.
4. Lege dir einen Fahrtenbuch an, damit du private von gewerblichen Fahrten trennen kannst.


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