Hallo in die Runde
Ich habe folgende Frage:
Ich arbeite nun als Selbständiger bei meiner alten Firma als Sub.
Nun schreibe ich auf den Rechnungen die Gefahrenen KM und rechne diese ab.
Ich gebe Die KM aber auch als Ausgabe in der Einnahme Überschuss Rechnung an.
Ist das so zulässig?
Gruß
bennyberni
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-- Editiert von Moderator am 20.06.2014 12:34
-- Thema wurde verschoben am 20.06.2014 12:34
KM Geld
18. Juni 2014
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Frage vom 18. Juni 2014 | 09:35
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 16x hilfreich)
KM Geld
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#1
Antwort vom 18. Juni 2014 | 21:25
Von
Status: Unbeschreiblich (120181 Beiträge, 39842x hilfreich)
Logischerweise gehören da auch alle betrieblichen Ausgaben rein.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
#2
Antwort vom 20. Juni 2014 | 11:19
Von
Status: Praktikant (903 Beiträge, 705x hilfreich)
1. Privat Fahrzeug, oder Firmenfahrzeug?
2. Wofür wurden Fahrten unternommen?
3. Entweder ich setzte die gefahrenen Km als betriebl. Ausgabe, oder als Einnahme, Einahme... weil diese ja lt. Rechnung bezahlt werden/wurden, rein.
4. Lege dir einen Fahrtenbuch an, damit du private von gewerblichen Fahrten trennen kannst.
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