Hallo zusammen,
bin mit meiner Freundin zusammengezogen. Der Umzug ist "nach und nach" erfolgt, und daraus ergibt sich meine Frage.
Faktisch hab ich seit Juni 2012 bei ihr gewohnt und bin tatsächlich an den meisten Tagen von ihr aus zur Arbeit gefahren.
Umgemeldet hab ich mich aber erst im Oktober 2012, als die alte Wohnung aufgelöst war.
Wie geb ich das in der Einkommensteuererklärung bei der Kilometerpauschale richtig an?
Kann ich darin die tatsächlich gefahrenen Strecken (also schon ab Juni die weitere Strecke) angeben, oder muss ich es so darstellen, als ob ich erst nach der Ummeldung vom neuen Wohnsitz aus zur Arbeit gefahren wäre, was ja so nicht stimmt?
Danke & Gruß
Eure Lichtgestalt
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KM-Pauschale und Umzug
15. März 2013
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Frage vom 15. März 2013 | 10:38
Von
Status: Schüler (424 Beiträge, 202x hilfreich)
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#1
Antwort vom 15. März 2013 | 20:52
Von
Status: Lehrling (1528 Beiträge, 354x hilfreich)
quote:
Faktisch hab ich seit Juni 2012 bei ihr gewohnt und bin tatsächlich an den meisten Tagen von ihr aus zur Arbeit gefahren.
Dann geben Sie dies so in Ihrer Einkommensteuererklärung so an. Anzugeben sind jeweils die Tage und die Strecke, falls das F-Amt Rückfragen hat wird es Ihnen diese stellen. Davon ist aber nicht auszugehen.
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