Hallo erstmal,
habe vor jetzt meine Einkommenssteuererklärung füt 2007 abzugeben.Habe da 2 fragen.
1. ich fahre 32km (hinweg) zur arbeit, bekomme ich ab dem 20km bezahlt oder die vollen 32?
2. mein wagen läuft auf den namen meiner schwiegereltern auch die versicherung, ist das ein problem?
mfg
KM pauschale für 2007
20. Mai 2008
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Frage vom 20. Mai 2008 | 10:15
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 6x hilfreich)
KM pauschale für 2007
#1
Antwort vom 20. Mai 2008 | 20:40
Von
Status: Unbeschreiblich (50229 Beiträge, 17585x hilfreich)
zu 1.: Nach aktueller Rechtslage werden die ersten 20km nicht anerkannt. Das kann sich ändern, wenn das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu diesem Thema gefällt hat.
Man bekommt die Entfernungspauschale übrigens sowieso nicht bezahlt, sondern muss nur auf den entsprechenden Anteil seines Einkomens keine Steuern zahlen.
Wenn dann nur 12km anerkannt werden, dann reicht das alleine nicht einmal, um über den Werbungskostenpauschbetrag zu komen, hätte ohne weitere andere Werbungskosten also gar keine steuerlichen Auswirkungen.
zu 2.: Das ist kein Problem.
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