Kaffee aus Ausland nachversteuern?

4. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Fragender??
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 34x hilfreich)
Kaffee aus Ausland nachversteuern?

Hallo!
Wenn ich über einen Shop, der im Ausland ansässig ist, mir Senseo-Pads oder ähnliches bestelle, dann findet bei der Versendung ja praktisch eine Steuerhinterziehung statt. Kann ich als Empfänger (dem rechtlich dieser Betrug ja dann vorgeworfen wird) danach zum Zoll gehen und diesen nachversteuern, so dass das wieder vom Tisch ist? Was ist, wenn die Firma zwar im Ausland offiziell ihren Sitz hat, die Geschäfte aber alle in Deutschland abgewickelt werden und von hier aus auch nachweislich versendet wird?

Grüße vom
Fragenden??

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8 Antworten
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#1
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Infos dazu wie folgt:

http://zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/j0_kaffeesteuer/index.html


Leider bietet das Forum keine Direktlinks.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fragender??
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 34x hilfreich)

<Zitat von Website:
Steuerfreie Verwendung
Zu bestimmten Zwecken können Kaffee und kaffeehaltige Waren unversteuert verwendet werden. Das bedeutet, dass die Kaffeesteuer von vornherein nicht erhoben wird. Zu diesen Verwendungszwecken zählt z.B. die Kaffeeherstellung in Privathaushalten (nur für den Eigenverbrauch), die Entnahme von Kaffee zu Probe- oder Untersuchungszwecken oder die Vernichtung von Kaffee etc. Für diese Verfahren wird in den meisten Fällen eine förmliche Erlaubnis benötigt.>


Also, wenn ich jetzt für 40 Euro Kaffepads bestellt hätte, wie beweis ich dann, dass das zum Eigenverbrauch ist?
Ansonsten steht da leider nicht, wie man als Privatperson die Versteuerung machen kann.
Und was ist mit der Versandgeschichte, wenn dieser nur in Deutschland statt findet?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47454 Beiträge, 16800x hilfreich)

Du hast den Kaffee ja nicht für den Eigenverbrauch hergestellt .

Daher trifft diese Vorschrift nicht zu.

Bis zu 500g Kaffee dürfen steuerfrei per Post verschickt werden.

http://zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/a0_einfuhr/b0_gestbefrsend/a0_privatsendung/index.html

Wenn der Versand von einem Ort in Deutschland erfolgt ist, dann muss der versender die Zollformalitäten schon erledigt haben.

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#4
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(488 Beiträge, 177x hilfreich)

@ hh

Zitat: Bis zu 500g Kaffee dürfen steuerfrei per Post verschickt werden.

Das ist so nicht richtig. In dem von Ihnen angegebenen Link steht auch:

"Ist eine Bedingung nicht erfüllt, z.B. der Versender ist keine Privatperson sondern eine Firma, so sind für diese Sendung Einfuhrabgaben zu zahlen..."

Weiterhin steht auf der Internetseite des Zolls noch folgendes zum Thema Kaffee:

"Verbringt eine Privatperson den Kaffee bzw. die kaffeehaltige Ware aus dem freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaates nicht selbst, wird vermutet, dass die Ware gewerblich verwendet werden soll oder im Rahmen des Versandhandels verbracht wird. Beides führt zur Besteuerung der Ware. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich eine Privatperson die Waren gewerblich oder über einen Gewerbetreibenden schicken lässt.

Der im Internet oder anderen Medien angebotene gewerbliche Versand aus anderen Mitgliedstaaten an private Empfänger im Inland ist nicht steuerfrei. Eine anders lautende Werbung solcher Anbieter ist falsch. Der Kauf bzw. die Ersteigerung eines solchen Angebotes kann, auch wenn er mittels so genannter "Nicknames" (Synonymen) erfolgt, nachvollzogen werden und wird bei nicht ordnungsgemäßer Versteuerung als Steuerstraftat verfolgt."

@ Fragender??

Somit ist der legale Bezug aus dem Ausland nicht möglich. Kommt der Kaffee jedoch aus Deutschland, ist verbrauchssteuerrechtlich nichts zu beanstanden.

In Ihrem Fall dürfte es somit kein Problem geben. Falls Sie doch unversteuerten Kaffee bezogen haben, wären Sie theoretisch verpflichtet, dies bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Hauptzollamt anzuzeigen, die Steuer selbst zu berechnen und umgehend zu entrichten.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Fragender??
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 34x hilfreich)

Ok, der konkrete Fall ist folgender und etwas Forumsübergreifend:
Ich habe bei einem Internethändler (ein Deutscher, der angeblich ein Ladengeschäft auf holländischer Grenzseite hat) für ca. 40 Euro Kaffepads bestellt. Der Händler liefert jedoch nicht, am Telefon gibts nur Lügen und Ausflüchte - und das seit zwei Monaten.
Recherche hat ergeben, dass zum einen das Versandlager auf deutscher Seite sein muss, zum anderen dass der Händler auch nachweislich von Deutschland aus verschickt. Ob er eine Versteuerung vorgenommen hat kann ich nicht sagen, aber ich gehe davon aus, dass er dies nicht tut. Jetzt ist natürlich die Frage, ob ich ihn wegen Warenbetruges anzeigen kann ohne, dass mir danach vielleicht noch selber eine Strafe blüht. Alternativ habe ich überlegt, per Fax das Ganze zu widerrufen (bisher ließ ich dem Händler die Wahl zwischen Ware oder Geld zurück), wodurch ich meinen Willen dieses Geschäft durchzuführen ja zurück nehme. Kommt das Geld dann nicht zurück (wovon ich ausgehe), dann würde ich ihn nicht wegen Warenbetruges, sondern wegen Unterschlagung anzeigen. Weitere Alternative wäre halt sonst noch gewesen, wenn man die Ware nach Erhalt nachversteuern könnte, was ich auch wenn es jetzt noch käme auch tun würde. Wenn das so geht (was es ja anscheinend tut), dann dürfte man sich ja nicht durch Bestellung und Erhalt der Ware strafbar machen, sondern erst wenn man sie verbraucht ohne zum Zoll gegangen zu sein. Verständlich? Ich hoffs mal. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(488 Beiträge, 177x hilfreich)

Zitat: Weitere Alternative wäre halt sonst noch gewesen, wenn man die Ware nach Erhalt nachversteuern könnte, was ich auch wenn es jetzt noch käme auch tun würde. Wenn das so geht (was es ja anscheinend tut), dann dürfte man sich ja nicht durch Bestellung und Erhalt der Ware strafbar machen, sondern erst wenn man sie verbraucht ohne zum Zoll gegangen zu sein. Verständlich? Ich hoffs mal.

Verständlich ist es. Allerdings ist der legale Bezug unversteuerten Kaffees aus der EU nicht möglich. Somit ist auch die Nachversteuerung des Kaffees unabhängig von einem möglichen Strafverfahren. D.h. wenn Sie diesen Kaffe beziehen und anschließend anmelden, käme trotzdem ein Steuerstrafverfahren auf Sie zu. Dieses würde bei der geringen Summe sicherlich eingestellt werden, aber lästig ist es trotzdem. Um sauber dazustehen, bliebe somit nur noch, von dem Vertrag zurückzutreten. Ich denke mal, so erheblich wird die Ersparnis bei diesen Kaffeepads nicht ausfallen.
Wenn Ihnen der Verkäufer allerdings versichert (und es sich auch wirklich so verhält), das es sich um in Deutschland versteuerten Kaffee handelt, können Sie auf Lieferung bestehen. Fruchtet dies nicht, können Sie sicher auch auf Erfüllung des Vertrages klagen.

So, ich hoffe, micht nicht zu konfus ausgedrückt zu haben - aber es ist ja noch früh am Morgen. Ich wünsche noch einen schönen Tag.

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#7
 Von 
Fragender??
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo Luzifer...äh, Louis Cypher (guter Film ;) ),
danke für die Antwort. Das mit der Ersparnis ist richtig, viel ist das nicht, es ging bei der Bestellung auch viel mehr darum Sorten zu bekommen, die es hier nicht gibt.
Der Verkäufer wird mir am Telefon, wenn ich ihn darauf anspreche, sicherlich erzählen, dass er alles steuerlich richtig abwickelt, ob das aber so ist dürfte eine ganz andere Geschichte sein, Beweise werd ich dafür keine bekommen. Ich weiß halt nur (weil ich eines seiner Pakete an jemand anderes bei DPD nachverfolgt hab), dass er von deutscher Seite aus verschickt.
Also, egal wie es sich verhält, um keinen Ärger mit Justizia zu bekommen sollte ich also am besten vom Vertrag zurück treten, Frist zur Rückzahlung setzen und - sofern das Geld dann nicht da ist (wovon ich ausgehe) - eine Unterschlagungsanzeige machen. Dann weiß ich ja Bescheid.

Vielen Dank nochmal,
vom Fragenden??

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(488 Beiträge, 177x hilfreich)

Zitat: Hallo Luzifer...äh, Louis Cypher

Sehr gut, Sie haben es also bemerkt...

Einen schönen Tag noch. :devil:

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