Kann Umsatzsteuer durch Gesetzesänderung rückwirkend in einem Wirtschaftszweig eingeführt werden, der bislang USt. frei war?
Rückwirkend auf 10 Jahre!!
Kann Umsatzsteuer rückwirkend eingeführt werden?
25. Februar 2005
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Frage vom 25. Februar 2005 | 18:38
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann Umsatzsteuer rückwirkend eingeführt werden?
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#1
Antwort vom 25. Februar 2005 | 19:28
Von
Status: Beginner (119 Beiträge, 10x hilfreich)
Um welchen Wirtschaftszweig gehts denn?
#2
Antwort vom 25. Februar 2005 | 20:03
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Das ist eine rein hypothetische Frage - ob der Staat solch eine rückwirkende Änderung
verabschieden darf.
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#3
Antwort vom 25. Februar 2005 | 23:03
Von
Status: Beginner (119 Beiträge, 10x hilfreich)
Nein, dem steht das Rückwirkungsverbot entgegen.
#4
Antwort vom 26. Februar 2005 | 10:07
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist das grundgesetzliche Rückwirkungsverbot eins zu eins auf die AO übertragbar?
#5
Antwort vom 26. Februar 2005 | 10:08
Von
Status: Beginner (119 Beiträge, 10x hilfreich)
Selbstverständlich.
#6
Antwort vom 26. Februar 2005 | 14:53
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ersteinmal vielen Dank!
Wo finde ich das in der AO?
Noch etwas:
Ab wann ist ein Verwaltungsakt rechtswidrig?
Wenn er das anwendbare Gemeinschaftsrecht ausser Acht läßt - und der Akt auf nicht anwendbares nationales Recht baut?
Kurzum, wenn er gegen Gemeinschadtsrecht verstößt?
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