Kann Verlust einer Gehaltszahlung steuerlich geltend gemacht werden?

27. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Spider13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann Verlust einer Gehaltszahlung steuerlich geltend gemacht werden?

Die Firma, bei ich angestellt war, ging 2011 in die Insolvenz. Ich habe eine Forderung von ca. 7.000 Euro an ausstehenden Gehältern geltend gemacht. Jetzt wurde das Insolvenzverfahren mit einer Quote von 5% abgeschlossen (ich habe also 350 Euro erhalten). Kann ich den Verlust von 6.650 Euro steuerlich geltend machen?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Nur falls die 7.000 Euro zuvor lohnversteuert wurden.
Denn wenn lediglich die 350 Euro besteuert werden, sparen Sie sich auf die Differenz bereits die Steuer.
Entgangene Einnahmen sind keine Ausgaben.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spider13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Die 7.000 waren lohnversteuert.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Man macht allerdings nicht den Verlust geltend, sondern korrigiert die Einnahmen auf das tatsächlich erhaltene Gehalt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.030 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen