Kann ich dies in der nächsten Steuererklärung einfach unter selbstständige Tätigkeit angeben?

5. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
f.frager12
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich dies in der nächsten Steuererklärung einfach unter selbstständige Tätigkeit angeben?

Hallo,

ich habe die Möglichkeit Karten mit ca. 4000 € Gewinn weiterzuverkaufen (Umsatz < 50.000 €)
Kann ich dies in der nächsten Steuererklärung einfach unter selbstständige tätigkeit angeben?
Oder muss ich noch etwas tun?

Ein gewerbe kann ich als Beamter nicht anmelden.
Das Ganze wäre eine einmalige Sache.

wenn es nicht geht, lasse ich es.

danke

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46689 Beiträge, 16550x hilfreich)

Wenn es sich um eine einmalige Angelegenheit handelt, dann reicht die Angabe in der Steuererklärung.

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#2
 Von 
f.frager12
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.

Ich bräuchte keine Quittungen?
Will das Finanzamt sonnst etwas von mir?
Eine Gewerbeanmeldung ist nicht nötig?
Warum eigentlich?
Wie hoch wäre der Steuersatz für dieses Geschäft?

Gibt es eine Obergrenze beim Gewinn bzw. Umsatz bei einer einmaligen Angelegenheit?

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#3
 Von 
f.frager12
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe gesehen, dass man es auch bei "übrige Einkünfte - sonstige Leistungen" angeben könnte, oder?

Was wäre der Unterschied?

Danke

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46689 Beiträge, 16550x hilfreich)

Ich bräuchte keine Quittungen?

Doch, die solltest Du haben.

Will das Finanzamt sonst etwas von mir?

Wahrscheinlich nicht. Mir fällt jedenfalls nichts ein. Ansonsten wird das Finanzamt fragen.

Eine Gewerbeanmeldung ist nicht nötig?
Warum eigentlich?


Weil ein einmaliger Vorgang kein Gewerbe ist. Wenn viele Karten einzeln verkauft werden, dann ist das aber gewerblich.

Wie hoch wäre der Steuersatz für dieses Geschäft?

Das hängt von Deinen übrigen Einkünften ab.

Habe gesehen, dass man es auch bei übrige Einkünfte - sonstige Leistungen angeben könnte, oder?

Das könnte auch gehen. Am Ergebnis, also der Höhe der Steuer ändert das aber nichts.





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#5
 Von 
f.frager12
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Das wären mehrere Karten auf einmal.
Das hieße es wäre nicht gewerblich, da es einmal wäre?

Reichen Kontoauszüge als Quittungen?
Was ist, wenn ich diese nicht habe?
Ich zahle zusätzlich Steuern, d.h. doch ich bin ehrlich, da ich es angebe. Wofür also Wuittungen?

Prüft das Finanzamt auch beim Käufer nach?

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#6
 Von 
haus123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 6x hilfreich)

Eine weitere interessante Frage wäre, ob der Weiterverkauf Schwarzmarkt wäre.

In den meisten AGB von Veranstaltern wird ein Weiterverkauf untersagt, aber gamcht wird es (Ebay) trotzdem.
Muss er da hinsichtlich des Finanzamtes etwas befürchten?

-- Editiert von haus123 am 05.02.2008 19:01:57

-- Editiert von haus123 am 05.02.2008 19:02:38

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46689 Beiträge, 16550x hilfreich)

Im Regelfall geht das auch ohne Quittungen. Aber ist ist doch nie auszuschließen, dass es Unstimmigkeiten zu klären gibt. Da sind Quittungen sehr hilfreich.

Wo ist denn das Problem, die entsprechenden Quittungen aufzubewahren?

Ob mit dem Handel evtl. noch Verstöße außerhalb des Steuerrechts vorliegen, muss der Fragesteller selbst beurteilen. Auch sollte der Fragesteller aufpassen, dass ihm hier nicht eine Falle gestellt wird.

Die ganze Sache erscheint mir sehr dubios und aus dem Bauch heraus würde ich eher annehmen, dass der Fragesteller betrogen werden soll, als dass er selbst betrügen will.

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#8
 Von 
f.frager12
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Betrogen?
Warum?
Ich bekomme das Geld, dann erst würde es die Karten geben.
Jetzt hab ich schon ein bischen Angst.
Wie kann ich da betrogen werden?

Kontoauszüge reichen als Quittungen, oder?
Der Käufer würde es sonst wohl bar machen wollen.

Selbst wenn es viele Karten sind, ist es bei einmaligen Verkauf kein Gewerbe?

Welchen Zeitraum muss man mit nachhaltig im Gesetz (in Bezug auf das Gewerbe) beachten?

Das Finanzamt würde dem Veranstalter ja nie die Daten geben dürfen oder dies tun (im Bezug auf haus123)?

Könnte ich dieses Geschäft in der Steuererklärung auch als privates Veräußerungsgeschäft angeben?
Dann wäre es wegen dem Halbeinkunftsverfahren ja weniger Steuern.

Danke

-- Editiert von f.frager12 am 05.02.2008 22:05:16

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46689 Beiträge, 16550x hilfreich)

Wie kann ich da betrogen werden?

Keine Ahnung, aber bei mir läuten alle Alarmglocken.

Ich schaue gerade 'The next Uri Geller'. Auch da staunt man erst über die Tricks und weiß nicht wie es wohl funktionieren könnte.

Wenn man ein paar Tage später in youtube.com nachschaut, dann werden fast alle Tricks aufgelöst und man staunt, das einem dass Ganze nicht sofort während der Sendung aufgefallen ist.

Woher hast Du z.B. die Karten?

Das Halbeinkünfteverfahren gilt in so einem Fall übrigens nicht.

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#10
 Von 
f.frager12
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Karten bekomme ich von Leuten über offizielle, redliche Kanäle (Vitamin B).

Reichen nun Kontoauszüge als Quittungen?
Auch wenn der Käufer in Raten zahlt?
Ist es trotzdem einmalig?
Er kauft alle zusammen!


Forscht das Finanzamt dann genauer nach?
Wie ist da die Erfahrung?
Oder sind sie zufrieden, wenn man das angibt?
Man würde sich ja doppelt bestrafen:
Man zahlt Steuern für etwas, was das Finanzamt sonst wohl kaum herausbekommt und dann hätten die noch ein besonderes Auge auf einen.

-- Editiert von f.frager12 am 05.02.2008 23:44:30

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46689 Beiträge, 16550x hilfreich)

Typischerweise forscht das Finanzamt nicht genauer nach. Ausnahmen bestätigen die Regel.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
f.frager12
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Also erst noch einmal vielen Dank für Ihre Antworten.

Aber nochmal (wurde bisher leider NICHT beantwortet):
Reichen nun Kontoauszüge als Quittungen?
Auch wenn der Käufer in Raten zahlt?
Ist es trotzdem einmalig?
Er kauft alle zusammen!

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