Kann ich jemanden wg. Steuerhinterziehung anzeigen?

10. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Bauplaner
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 9x hilfreich)
Kann ich jemanden wg. Steuerhinterziehung anzeigen?

Ich habe als Handwerker Sanierungsarbeiten ausgeführt.

Der Kunde hat als Rechnungsadresse seine Firma angegeben, die Leistungen waren aber bei ihm im Wohnzimmer (Fernseher, Sofa, Esstisch, Kotzenklo....) , kennt man ja ;)

Da nun der Kunde versucht, mich bei der Zahlung übers Ohr zu hauen, frage ich mich, ob ich ihn wenigstens wg. Steuerhinterziehung oder dem Versuch anzeigen könnte.

Was denkt Ihr?

Er könnte argumentieren, das er die Rechnung ja eh nicht bezahlt hat, also keine Steuerhinterziehung - ob er sie nicht trotzdem absetzt weiß ich natürlich nicht.

Ich hätte als Beleg den Auftrag und ein paar Fotos von seinem Wohnzimmer anzubieten...

Vielen Dank für eure Beiträge!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ja das geht, aber man sollte dabei bedenken, dass man Beihilfe geleistet hat.
Eine Strafbefreiende Selbstanzeige dürfte aber in dem Zusammenhang möglich sein.

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