hallo,
ich muß für meine volljährige tochter unterhalt bezahlen. Sie wohnt beim Stiefvater(nicht bei der Mutter) und ist in der Ausbildung zur Kinderpflegerin (bekommt 192€Bafög). Die Kindesmutter ist laut Gericht nicht unterhaltsfähig. Bisher habe ich nur den halbenfreibetrag berechnet.
Nun meine Frage
Kann ich jetzt den vollen Kinderfreibetrag für meine Steuer ansetzen. Wenn ja, was brauche ich da für eine Bescheinigung für mein Finanzamt?
Kann ich jetzt den vollen Kinderfreibetrag für meine Steuer ansetzen?
28. Dezember 2004
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Frage vom 28. Dezember 2004 | 13:57
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich jetzt den vollen Kinderfreibetrag für meine Steuer ansetzen?
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 29. Dezember 2004 | 09:14
Von
Status: Unbeschreiblich (47622 Beiträge, 16831x hilfreich)
Wenn die Mutter keinen Unterhalt leistet, kannst Du den vollen Kinderfreibetrag ansetzen.
Unterhalt im steuerlichen Sinne ist nicht nur der Barunterhalt, sondern auch die Betreuungs- oder Erziehungsleistung.
Eine Bescheinigung brauchst Du dafür nicht. Die Kreuzchen in den Feldern für die Beantragung des vollen Freibetrages reichen aus.
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