Hallo,
Bin letztes Jahr 2020 für einen neuen Job umgezogen und kann dadurch einiges von der Steuer absetzen, leider habe ich aber letztes Jahr garnicht soviel Lohnsteuer eingezahlt, da ich wegen Pandemie den vorherigen Job verloren hatte.
Meine Frage ist daher, kann ich Rechnungen der Handwerker oder die direkten Umzugskosten bzw. einen Teil davon auch für dieses Jahr 2021 "aufheben" und dann erst 2022 für 2021 geltend machen ?
Und wenn ja wie funktioniert das ?
Bekannte meinten das sie auch schonmal Rechnungen für z.B. PC oder sonstiges auf mehrere Jahre aufgeteilt hätten, finde dazu aber im Internet nichts konkretes.
Danke
Kann man Rechnungen die einen Umzug betreffen auch im Folgejahr absetzen ?
8. März 2021
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Frage vom 8. März 2021 | 09:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann man Rechnungen die einen Umzug betreffen auch im Folgejahr absetzen ?
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#1
Antwort vom 8. März 2021 | 10:07
Von
Status: Student (2067 Beiträge, 1188x hilfreich)
Nein, die Ausgaben sind im Jahr der Zahlung 2020 zu berücksichtigen.Zitat:Meine Frage ist daher, kann ich Rechnungen der Handwerker oder die direkten Umzugskosten bzw. einen Teil davon auch für dieses Jahr 2021 "aufheben" und dann erst 2022 für 2021 geltend machen ?
Das betrifft nur Wirtschaftsgüter, die über mehrere Jahre abzuschreiben sind, nicht aber laufende Kosten.Zitat:Bekannte meinten das sie auch schonmal Rechnungen für z.B. PC oder sonstiges auf mehrere Jahre aufgeteilt hätten, finde dazu aber im Internet nichts konkretes.
Und jetzt?
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