Kann man den vollen Kinderfreibetrag DAUERHAFT auf der Steuerkarte eintragen?

5. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)
Kann man den vollen Kinderfreibetrag DAUERHAFT auf der Steuerkarte eintragen?

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob es eine Möglichkeit gibt, den vollen Kinderfreibetrag DAUERHAFT auf der Steuerkarte eintragen zu lassen? Der KV zahlt keinen KU, weshalb ich Anspruch auf den vollen Freibetrag habe, aber ich muss jedes Jahr die Karte beim Finanzamt ändern lassen. Beim Finanzamt wurde mir gesagt, dass es nicht möglich wäre, eine dauerhafte Umschreibung zu beantragen; eine entsprechende Vorschrift wurde mir allerdings -auch auf ausdrückliche Nachfrage - nicht genannt.

Gruß

Julia

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Das Finanzamt hat recht.

Die Eintragungen auf der Steuerkarte durch die Gemeinde richtet sich nach § 39 Abs. 3 EStG . Dabei ist der von Dir beschriebene Fall nicht vorgesehen für den sofortigen Eintag eines Kinderfreibetrages nicht vorgesehen.

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#2
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Danke hh,

da habe ich wohl Pech gehabt. Ist aber wirklich ein Armutszeugnis für die Mitarbeiter des FA, dass diese nicht in der Lage waren, mir den entsprechenden Paragraphen - weder mündlich noch in einer späteren schriftlichen Stellungnahme - zu nennen.

Dir jedenfalls nochmal herzlichen Dank. :)

Julia

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