Kann oder sollte man Werbungskosten bei Lohnersatzleistungen angeben?

25. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
BellaVista
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann oder sollte man Werbungskosten bei Lohnersatzleistungen angeben?

Hallo,

Ich habe 2020 keine Lohnsteuer gezahlt und nur Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Reha Übergangsgeld und ALG 1) erhalten. Vom Arbeitgeber habe ich eine Zahlung von 250,- Euro erhalten, auf die ich aber auch keine Lohnsteuer gezahlt habe.

Jetzt hat mich das Finanzamt aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben.

Ist es sinnvoll Werbungskosten (Fahrtkosten zum Arzt, Haftpflicht, Gewerkschaftsbeiträge usw.) anzugeben oder kann man sich das alles sparen weil man ja keine Lohnsteuer bezahlt hat?

Ich hoffe, dass ich das mit dem Progressionsvorbehalt auch richtig verstanden habe und keine Nachzahlungen zu befürchten habe.

Danke schon mal im Voraus.

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Zitat (von BellaVista):
Ich habe 2020 keine Lohnsteuer gezahlt

Entscheidender ist, dass Du offenbar keinen Lohn erhalten hast.
Dann liegst Du damit richtig:
Zitat (von BellaVista):
kann man sich das alles sparen

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von BellaVista):
Ist es sinnvoll Werbungskosten (Fahrtkosten zum Arzt, Haftpflicht, Gewerkschaftsbeiträge usw.) anzugeben


Ja

Zitat (von BellaVista):
oder kann man sich das alles sparen weil man ja keine Lohnsteuer bezahlt hat?


Mit Hilfe der Werbungskosten kann ein Verlust entstehen, den man entweder nach 2019 zurücktragen kann oder nach 2021 vortragen kann. Dann spart man darüber Steuern, obwohl man in 2029 gar keine Lohnsteuer gezahlt hat.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Ergänzung zu @hh, der natürlich wieder recht hat:

Zitat (von BellaVista):
Fahrtkosten zum Arzt, Haftpflicht

Das sind keine Werbungskosten, sondern ggf. agB bzw. Sonderausgaben.
Wenn es also nur Gewerkschaftsbeiträge waren bleibe ich dabei, dass sich der Aufwand nicht lohnt.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Übrigens kann man dem FA in solchen Fällen die Steuererklärung leicht wieder ausreden - ein kurzer Anruf mit Erläuterung der Sachlage sollte genügen. Ohne Erklärung entfällt natürlich auch die Feststellung von Verlusten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BellaVista
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten. Ich werde voraussichtlich mal alles angeben. So wie es hh geschrieben hat, kann es ja für die anderen Jahre die Steuerlast noch vermindern.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Ich werde voraussichtlich mal alles angeben. Wie schon erwähnt - Werbungskosten sind nur die Gewerkschaftsbeiträge. Den Rest auch anzugeben ist sinnfrei.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Den Rest auch anzugeben ist sinnfrei.


Schaden kann es nicht und ob es sinnfrei ist, ist nicht klar. Das hängt letztlich von der Höhe der Gewerkschaftsbeiträge ab.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Natürlich ist es sinnfrei. Erläutern Sie doch bitte mal kurz, warum genau der TE Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen angeben soll - das würde mich wirklich interessieren...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Erläutern Sie doch bitte mal kurz, warum genau der TE Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen angeben soll - das würde mich wirklich interessieren...


Sollten die Werbungskosten geringer sein als die Zahlung von 250€, die er erhalten hat, so kann er den Betrag mit Hilfe von Sonderausgaben auf 0€ drücken. Aufgrund des Progressionsvorbehaltes zahlt man andernfalls auch auf einen geringen Betrag Steuern.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BellaVista
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut einem Steuerrechner müsste ich auf die 250,- Euro, ca. 25,- Euro Steuern nachzahlen aufgrund dem Progressionsvorbehalt.

Ich würde folgende Ausgaben als Werbungskosten angeben:
- Gewerkschaftsbeiträge
- Kontoführungsgebühren

Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen:
- Gewerkschaftsbeiträge
- Riester Rente
- Fahrtkosten zum Arzt
- Haftpflichtversicherung
- Anteilige Nebenkosten der Mietwohnung
- Zuzahlungen bei der Krankenkasse (Therapie, Physiotherapie)

- Hausratversicherung (?)
- Krankenversicherungsbeiträge (?) bei Übergangsgeld und ALG 1. Denke bei Krankengeld geht das nicht?!

Oder wird alles andere, als die Gewerkschaftsbeiträge, beim Progressionsvorbehalt nicht berücksichtigt?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von BellaVista):
Oder wird alles andere, als die Gewerkschaftsbeiträge, beim Progressionsvorbehalt nicht berücksichtigt?


Doch, das wird auch berücksichtigt.

Es sollten alle Werbungskosten angegeben werden.

Sonderausgaben muss man nur soweit angeben, dass sie zusammen mit den Werbungskosten einen Betrag von 250€ überschreiten. Darüber hinaus ist die Angabe von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen nicht erforderlich. Weniger als 0€ Steuern geht nicht und nur Werbungskosten können zu einem Verlustrücktrag führen.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Sollten die Werbungskosten geringer sein als die Zahlung von 250€, die er erhalten hat, so kann er den Betrag mit Hilfe von Sonderausgaben auf 0€ drücken. Aufgrund des Progressionsvorbehaltes zahlt man andernfalls auch auf einen geringen Betrag Steuern. Okay - das ist einleuchtend.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2368 Beiträge, 631x hilfreich)

„ Sollten die Werbungskosten geringer sein als die Zahlung von 250€, ". …
wird der Wk-Pauschbetrag angesetzt und der nicht verbrauchte Betrag bei den Progressionseinkünften. Von daher „lohnen" sich tatsächliche Wk nur, wenn sie höher sind als die Einkünfte (=Verlust) oder wenn sie höher sind als der Wk-Pauschbetrag.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Sollten die Werbungskosten geringer sein als die Zahlung von 250€, ". …
wird der Wk-Pauschbetrag angesetzt und der nicht verbrauchte Betrag bei den Progressionseinkünften.


Stimmt, somit hatte @muemmel doch recht damit, dass es keinen Sinn macht, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen anzugehen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
BellaVista
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
„ Sollten die Werbungskosten geringer sein als die Zahlung von 250€, ". …
wird der Wk-Pauschbetrag angesetzt und der nicht verbrauchte Betrag bei den Progressionseinkünften.


Also gilt der reguläre Pauschbetrag von 1000,- Euro (2020) für Arbeitnehmer? Auch dann, wenn man das gesamte Jahr Lohnersatzleistungen bezogen hat?
(Die steuerfreien! 250,- Euro, waren nur eine Leistungszulage aus dem vorherigen Jahr, ausgezahlt im Jahr 2020)

Gibt man den Pauschalbetrag in der Steuererklärung an oder wird der automatisch angesetzt?


Zitat (von hh):
dass es keinen Sinn macht, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen anzugehen


Alles klar, dann lasse ich die Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen weg.
Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von Bella Vista):
Also gilt der reguläre Pauschbetrag von 1000,- Euro (2020) für Arbeitnehmer?


Ja.

Die Angabe von Werbungskosten lohnt sich dann in Deinem Fall auch nur, wenn sie mehr als 250€ betragen.

Zitat (von BellaVista):
Gibt man den Pauschalbetrag in der Steuererklärung an oder wird der automatisch angesetzt?


Der wird automatisch berücksichtigt.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.924 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen