Kapitalerträge Einkommensteuererklärung

7. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Kevin81123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kapitalerträge Einkommensteuererklärung

Guten Tag zusammen,

Ich hoffe, ich bin hier im richtigen Unterforum gelandet. Ich habe eine Frage zu meiner Einkommensteuererklärung für das vergangene Jahr 2021. Und zwar habe ich in 2021 aus Aktien Gewinne erwirtschaftet (Veräußerung) in Höhe von ca. 10Tsd Euro. Das bei einem Broker mit Sitz in den Niederlanden (DeGiro). Mein Kenntnisstand ist der, dass die Kapitalertragssteuer für die Gewinne noch nicht an den Fiskus abgeführt wurde und ich das somit in der Anlage Kap mit angeben muss. Dieses Jahr ist durch den Rutsch an den Börsen leider nicht mehr viel vom Gewinn übrig, nur noch ca. 2000 Euro. Bedeutet das, daß ich nun ca. 30Prozent an Steuern von den 10Tsd Euro Gewinn an den Fiskus abführen muss? Das wären ja dann mehr, als ich momentan vom Gewinn noch übrig habe.

Sollte ich mich nicht verständlich ausgedrückt haben oder die Frage komisch sein, bitte ich um Entschuldigung. Ich werde auch einen Steuerberater konsultieren, wollte mich aber gern vorab informieren.

Besten Dank im Voraus!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von Kevin81123):
Dieses Jahr ist durch den Rutsch an den Börsen leider nicht mehr viel vom Gewinn übrig, nur noch ca. 2000 Euro.
Pech. Wenn Du im Jahr 2021 durch Veräußerung der Aktien einen Kursgewinn von 10.000 Euro realisiert hast, ist dafür auch die Kapitalertragsteuer (+ Soli + evtl. Kirchensteuer) zu entrichten.

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#2
 Von 
Kevin81123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Pech. Wenn Du im Jahr 2021 durch Veräußerung der Aktien einen Kursgewinn von 10.000 Euro realisiert hast, ist dafür auch die Kapitalertragsteuer (+ Soli + evtl. Kirchensteuer) zu entrichten.

D.h., man kann dadurch auch in den finanziellen Ruin rutschen, wenn man meinetwegen 1 Mio Gewinn hatte im Vorjahr und dann der Gewinn gen 0 geht und man die Kapitalertragssteuer nicht zahlen kann? Wo ist denn da die Logik? Nur interesshalber.

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von Kevin81123):
D.h., man kann dadurch auch in den finanziellen Ruin rutschen, wenn man meinetwegen 1 Mio Gewinn hatte im Vorjahr und dann der Gewinn gen 0 geht und man die Kapitalertragssteuer nicht zahlen kann? Wo ist denn da die Logik? Nur interesshalber.

Ganz einfach: wären von den 1 Mio Gewinn direkt die entsprechenden Steuern abgeführt worden, hättest Du nur noch ca. 700.000 zum weiteren Spekulieren gehabt. Selbst schuld also.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32816 Beiträge, 17247x hilfreich)

Wo ist denn da die Logik? Sie meinen, wer seine Gewinne verballert, ohne Rücklagen für kommende Steuerforderungen zu bilden (denn die Existenz von Steuern ist ja durchaus allgemein bekannt), solle mit Steuererlass belohnt werden? Das kommt mir auch nicht rasend logisch vor..

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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