Kapitalerträge

7. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Elisabeth58
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Kapitalerträge

Hallo,
aufgrund einer Überprüfung der abgegebenen Freistellungsaufträge wurde festgestellt, dass bei uns mehr Kapitalerträge 2004 vom Steuerabzug freigestellt wurden als erlaubt. Dies führt zu einer (nicht beabsichtigten) Steuerhinterziehung in Höhe von ca. 200 €. Wir haben alle noch vorhandene Unterlagen aus 2004 dem Finanzamt zur Verfügung gestellt. Kann nun eine Strafanzeige ergehen oder handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit? Wie schon gesagt, es handelte sich um einen Irrtum und es lag keinerlei Absicht vor.
Für eine Antwort sage ich schon jetzt Danke.
Elisabeth58

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-673
Status:
Schüler
(365 Beiträge, 155x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Wenn die Information an das Finanzamt von Deiner Seite aus freiwillig und ohne Aufforderung des Finanzamtes erfolgt ist, dann handelt es sich um eine Selbstanzeige, die strafbefreiend wirkt.

Die Steuern müssen selbstverständlich auch in so einem Fall nachgezahlt werden.

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#3
 Von 
Elisabeth58
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Tao,
wir wurden vom Finanzamt aufgefordert. Erst dadurch ist es ja aufgefallen, dass die Freibeträge zu hoch waren. Bisher waren wir der Ansicht, alles ist ok.
Es wird wohl auf den Sachbearbeiter drauf ankommen.

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#4
 Von 
guest123-673
Status:
Schüler
(365 Beiträge, 155x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Elisabeth58
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo oerdiz,
wenn das Finanzamt noch weitere Belege nachfordert, die uns aber nicht mehr vorliegen, weil wir sie nicht aufbewahrt haben müssen wir diese auf unsere Kosten von den Banken neu erstellen lassen? Oder muss das FA sich diese Unterlagen selbst besorgen weil wir nicht verpflichtet sind diese Belege aufzuheben?
Danke für deine Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Ihr müsst die Zinseinkünfte vollständig angeben. Wenn Ihr keine Belege mehr dazu habt, dann reicht es zunächst aus, die Angaben auch ohne Belege zu machen.

Ihr solltet es auf jeden Fall vermeiden, einfach nur die Belege hinzuschicken und die Zinsen, für die Ihr keine Belege habt, zu unterschlagen.

Bislang könnt Ihr Euch noch mit einem Versehen heruasreden und auf Milde des Finanzamtes hoffen. Wenn die Angaben erneut nicht vollständig sind, dann sieht es wohl anders aus.

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#7
 Von 
Elisabeth58
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

@ hh,
danke für deine Antwort nun werde ich langsam etwas ruhiger. Man kommt sich ja schon wie ein Verbrecher vor, wenn man sich im Internet bisschen umhört. Wir haben alle Zinseinkünfte vollständig angegeben und soweit belegt wie wir konnten.
Weitere Angaben haben wir nicht gemacht. Wir wollen abwarten, wie das FA weiter vorgeht. War das soweit richtig?
Elisabeth58

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