Angenommen Person A und B besitzen ein gemeinsamen Sparbrief mit 30 jähriger Laufzeit (Zinsausschüttung am Ende der Laufzeit). Person A verstirbt vor Ende der Laufzeit und Person B ist alleiniger Erbe von A. Der Sparbrief wird von Person B am Ende der Laufzeit eingelöst. Die Einlösung samt Zinsen erfolgt auf ein gemeinschaftliches Sparbuch von Person B, C und D.
1. Müssen die Personen C und D die Zinsen im Rahmen einer Einkommenssteuererklärung angeben, obwohl sie garnicht Besitzer dieses Geldes sind und zum Zeitpunkt des Kaufes des Sparbriefs noch nichteinmal geboren waren?
2. Wenn ja müssen die Zinsen zu 1/3 als Kapitalerträge angegeben werden oder gelten andere Anteile?
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-- Editiert fb366571-89 am 16.04.2014 20:26
Kapitalerträge auf Gemeinschaftskonto
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
quote:
Müssen die Personen C und D die Zinsen im Rahmen einer Einkommenssteuererklärung angeben,
Nein, je nach Höhe der Zahlung und Verwandtschaftsverhältnis von C und D zu B kommt jedoch Schenkungssteuer in Betracht.
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1. Fällt Schenkungsteuer auch dann an, wenn Person B das Geld in voller höhe auf seinen namen wiederangelegt hat und die Auszahlung auf das Sparbuch lediglich als Übergang von eine Anlage in die andere Anlage galt?
2. Der Sparbrief war ja auf Person A und B. Person A verstarb während der Laufzeit. Muss Person B die Kapitalerträge in voller hohe versteuern oder nur zu 50% (da die anderen 50% Person A gehörten).
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zu 1.: Nein
zu 2.: Da B Alleinerbin von A ist, muss B auch den Anteil von A mitversteuern.
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Angenommen Person A ist noch am leben und das Geld gehörte Person A. Da Person A älter ist, hat A den alleinigen Erben B im Sparbrief rein schreiben lassen, ohne das B das jemals wusste. Wäre hier Schenkungssteuer angefallen?
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Ja, jedenfalls, wenn der Schenkungssteuerfreibetrag überschritten wurde.
Nach 30 Jahren ist die Sache allerdings verjährt.
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-- Editiert hh am 18.04.2014 18:16
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