Guten Tag!
Folgendes Szenario:
Der Steuerpflichtige erteilt seiner Bank 1 einen Freistellungsauftrag über den vollen Kapitalertragssteuer-Freibetrag. Während des Jahres fallen aber bei dieser Bank für den Steuerpflichtigen keine Kapitalerträge an. Dem Steuerpflichtigen fällt dies nicht auf. Bei seiner Bank 2 hingegen fallen Kapitalerträge an.
Bei der folgenden Einkommenssteuerberechnung besteuert nun das Finanzamt die Kapitalerträge bei Bank 2 voll - der Freibetrag ist ja - unterstellt - schon bei Bank 1 ausgeschöpft worden...
1. Ist da nachträglich noch etwas zu retten?
2. Wie kann das zukünftig vermieden werden?
Dank für Eure Hilfe.
-- Editiert von Capdepera am 31.03.2020 19:02
Kapitalertragssteuer: Freistellungsauftrag erteilt, aber nicht genutzt
31. März 2020
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Frage vom 31. März 2020 | 19:01
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kapitalertragssteuer: Freistellungsauftrag erteilt, aber nicht genutzt
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#1
Antwort vom 31. März 2020 | 19:20
Von
Status: Junior-Partner (5263 Beiträge, 1250x hilfreich)
Zitat1. Ist da nachträglich noch etwas zu retten? :
Wenn der Bescheid noch nicht bestandskräftig ist, also innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist.
Zitat2. Wie kann das zukünftig vermieden werden? :
Richtige Eintragung auf der Anlage KAP! :-)
#2
Antwort vom 31. März 2020 | 22:53
Von
Status: Unbeschreiblich (48965 Beiträge, 17238x hilfreich)
Zitat:Bei der folgenden Einkommenssteuerberechnung besteuert nun das Finanzamt die Kapitalerträge bei Bank 2 voll - der Freibetrag ist ja - unterstellt - schon bei Bank 1 ausgeschöpft worden...
Dann hat der Steuerpflichtige das Formular (Anlage KAP) falsch ausgefüllt.
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