Kapitalertragssteuer: Freistellungsauftrag erteilt, aber nicht genutzt

31. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Capdepera
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kapitalertragssteuer: Freistellungsauftrag erteilt, aber nicht genutzt

Guten Tag!

Folgendes Szenario:

Der Steuerpflichtige erteilt seiner Bank 1 einen Freistellungsauftrag über den vollen Kapitalertragssteuer-Freibetrag. Während des Jahres fallen aber bei dieser Bank für den Steuerpflichtigen keine Kapitalerträge an. Dem Steuerpflichtigen fällt dies nicht auf. Bei seiner Bank 2 hingegen fallen Kapitalerträge an.

Bei der folgenden Einkommenssteuerberechnung besteuert nun das Finanzamt die Kapitalerträge bei Bank 2 voll - der Freibetrag ist ja - unterstellt - schon bei Bank 1 ausgeschöpft worden...

1. Ist da nachträglich noch etwas zu retten?
2. Wie kann das zukünftig vermieden werden?

Dank für Eure Hilfe.

-- Editiert von Capdepera am 31.03.2020 19:02

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5263 Beiträge, 1250x hilfreich)

Zitat (von Capdepera):
1. Ist da nachträglich noch etwas zu retten?

Wenn der Bescheid noch nicht bestandskräftig ist, also innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist.

Zitat (von Capdepera):
2. Wie kann das zukünftig vermieden werden?

Richtige Eintragung auf der Anlage KAP! :-)

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48965 Beiträge, 17238x hilfreich)

Zitat:
Bei der folgenden Einkommenssteuerberechnung besteuert nun das Finanzamt die Kapitalerträge bei Bank 2 voll - der Freibetrag ist ja - unterstellt - schon bei Bank 1 ausgeschöpft worden...


Dann hat der Steuerpflichtige das Formular (Anlage KAP) falsch ausgefüllt.

0x Hilfreiche Antwort

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