Hallo!
Ist es richtig, dass die Bank bei einer Festgeldanlage und Vorliegen eines Freistellungsauftrages nach Ableben des Anlegers den Erben zwar das Geld überweist, aber Kapitalertragssteuer und Soli-Beitrag abzieht mit dem Hinweis auf § 33 Einkommenssteuergesetz?
Darf die Bank nach dem Tod den Freistellungsauftrag ignorieren?
Ist das vom Gesetzgeber so vorgesehen?
Schönes Wochenende
Kapitalertragssteuer
12. November 2005
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Frage vom 12. November 2005 | 08:23
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kapitalertragssteuer
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#1
Antwort vom 12. November 2005 | 20:55
Von
Status: Unbeschreiblich (48960 Beiträge, 17236x hilfreich)
Ja, darf sie.
Der Freistellungsauftrag ist personengebunden. Er gilt nur für den Verstorbenen, nicht jedoch für seine Erben. Schließlich ist das als Einkommen der Erben zu werten und ihrem eigenen Sparerfreibetrag zuzuordnen.
Das Verhalten der Bank ist daher völlig korrekt.
Solltest Du insgesamt den Sparerfreibetrag nicht überschreiten, kannst Du Dir die Kapitalertragsteuer über eine Einkommensteuererklärng zurückholen.
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