Hallo Forumsgemeinde, ich hätte mal eine Frage an die Steuerexperten.
Es geht um folgenden Fall: A ist Angestellter in Deutschland und an einer deutschen GmbH als stiller Gesellschafter beteiligt (Anteilsbesitz unter 1%). Für die GmbH zeichnet sich nun ein Verkauf an eine andere Firma ab, bei dem A durch Verkauf seiner Anteile einen sehr hohen Gewinn machen würde. A möchte nun durch einen Umzug ins Ausland (angenommen Dubai oder irgendein anderes Land ohne Kapitalertragssteuer) seine Steuerlast senken. Aber es gibt unterschiedliche Szenarien. Die Frage ist je Szenario, ob eine Steuerpflicht in Deutschland vorliegt, oder nicht.
1.) A gibt seinen Job in Deutschland auf, zieht ins Ausland, verkauft seine GmbH-Anteile ca. 3 Monate nach dem Umzug und bleibt weiterhin den Rest des Lebens im Ausland-> ich würde denken: keine Steuerpflicht
2.) A gibt seinen Job in Deutschland auf, zieht ins Ausland, verkauft seine GmbH-Anteile ca. 1 Monat nach dem Umzug und kommt 3 Monate nach dem Verkauf zurück nach Deutschland. -> ich würde denken: Grauzone, deutsches Finanzamt könnte A vorwerfen nur zum Zweck der Steuerersparnis umgezogen zu sein, und keinen wirklich dauerhaften Wohnsitz im Ausland angestrebt zu haben
3.) A gibt seinen Job in Deutschland auf, zieht ins Ausland, verkauft seine GmbH-Anteile ca. 1 Monat nach dem Umzug und kommt 11 Monate nach dem Verkauf zurück nach Deutschland. -> ich würde denken: keine Steuerpflicht
4.) A vereinbart mit seinem Arbeitgeber ein unbezahltes Sabbattical für 1 Jahr, zieht ins Ausland, verkauft seine GmbH-Anteile ca. 1 Monat nach dem Umzug und kommt 11 Monate nach dem Verkauf zurück nach Deutschland und fängt wieder bei seinem damaligen deutschen Arbeitgeber an zu arbeiten. -> ich würde denken: wie 2.)
Wie würdet ihr die Szenarien bewerten?
Kapitalertragssteuer bei Auswanderung
3. September 2023
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Frage vom 3. September 2023 | 23:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kapitalertragssteuer bei Auswanderung
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#1
Antwort vom 4. September 2023 | 07:36
Von
Status: Unbeschreiblich (46664 Beiträge, 16546x hilfreich)
ZitatWie würdet ihr die Szenarien bewerten? :
In allen Fällen: Steuerpflicht (§ 2 AStG).
#2
Antwort vom 4. September 2023 | 10:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort. Kann man das so pauschal beantworten? Kommt es nicht auch auf das Zielland an und ob es ggf. ein DBA mit Deutschland gibt?
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