Kapitalertragsteuern auf Aktientotalverlust

6. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
BlackMatrix
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 11x hilfreich)
Kapitalertragsteuern auf Aktientotalverlust

Ich habe nicht mehr handelbare, de facto wertlose, Aktien an einen Dritten übertragen. Anschaffungskosten sind bekannt. Es wird aktuell kein Börsenkurs mehr gestellt. Das Kreditinstut hat daraufhin die Ersatzbemessungsgrundlage im Sinne des § 43a Abs. 2 Satz 7, 10, 13 und 14 EStG nach Teilfreistellung und im Sinne des § 56 Abs. 3 Satz 4 InvStG angewendet. Ich muss nun Kapitalertragsteuern auf meinen Totalverlust zahlen. Der Verkauf wurde schriftlich für einen fiktiven Verkaufswert in Höhe von 0,01 € / Aktie festgehalten.

Kann man hier was machen? Falls nicht, was war mein Fehler? Man konnte die Aktien nicht mehr verkaufen um eine Anrechnung des Verlustes hinzubekommen.

Schon etwas wahnwitzig auf Verluste Steuern zahlen zu müssen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14639 Beiträge, 4510x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich habe nicht mehr handelbare, de facto wertlose, ...
ISIN?

Zitat:
Der Verkauf wurde schriftlich für einen fiktiven Verkaufswert in Höhe von 0,01 € / Aktie festgehalten.
Wer hat das festgehalten?
Du hast offenbar entgeltlich übertragen, und dann gilt der Betrag den du von dem Dritten bekommen hast als dein Verkaufspreis und als sein Kaufpreis (solange es in etwa dem Marktpreis entspricht jedenfalls).
Also, wieviel hast du bekommen?

Zitat:
Schon etwas wahnwitzig auf Verluste Steuern zahlen zu müssen.
Musst du doch gar nicht.
Die Bank war verpflichtet, die Ersatzbemessungsgrundlage anzuwenden (weil ihr bestimmte Daten nicht bekannt waren). Du kannst (und musst sogar) das in der Einkommensteuererklärung korrigieren. Aus dem angeblichen Gewinn wird dann ein Verlust, mit Steuererstattung.

Zitat:
nach Teilfreistellung und im Sinne des § 56 Abs. 3 Satz 4 InvStG angewendet.
Es waren also gar keine - wie weiter oben geschrieben - Aktien?

Stefan

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#2
 Von 
BlackMatrix
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 11x hilfreich)

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Zitat (von reckoner):
ISIN?


FR0013018041

Zitat (von reckoner):
Wer hat das festgehalten?


Der Käufer und ich in einem privat aufgesetzten Vertrag.

Zitat (von reckoner):
Also, wieviel hast du bekommen?


0,001 € / Aktie

Zitat (von reckoner):
Es waren also gar keine - wie weiter oben geschrieben - Aktien?


Hat die Bank hier etwas falsch angesetzt? Das ist zumindet das Gesetz nachdem sie argumentieren und den Totalverlust mit angeblichen Gewinnen festsetzen.

-- Editiert von User am 16. März 2024 11:24

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14639 Beiträge, 4510x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
FR0013018041
OK. Da kann ich aktuell auch keinen Handel finden. Der letzte Umsatz den ich in Stuttgart finden konnte war im Oktober 2022.

Zitat:
0,001 € / Aktie
Ich hätte mich eher an dem letzten Kurs orientiert; zumindest an dem letzten gestellten Kurs (0,0246 Euro).

Zitat:
Hat die Bank hier etwas falsch angesetzt?
Nein. Mich hatte nur der Begriff "Teilfreistellung" irritiert, die gibt es bei Aktien nicht.

Zitat:
Das ist zumindet das Gesetz nachdem sie argumentieren und den Totalverlust mit angeblichen Gewinnen festsetzen.
Es war aber doch gar kein Totalverlust? Oder musstest du für den Depotübertrag etwas zahlen (Spesen)?

Du wirst das in der Steuererklärung korrigieren müssen (es gibt dafür eine extra Spalte). Das bedeutet erstens, den Betrag aus Zeile 11 von Zeile 7 abziehen und Zeile 11 selber auf Null. Und zweitens den wirklichen Verlust in Zeile 7, 8 und ggf. 13 einrechnen.
Weiterhin würde ich direkt Belege einreichen (Kaufabrechnung und den Vertrag, sowie irgendetwas was den Verkaufspreis glaubhaft macht*, beispielsweise einen Chart).

*0,001 Euro war da wie schon angedeutet vielleicht nicht ganz so klug, weil allein der letzte Börsenkurs schon 24x höher war (mir musst du das nicht erklären, aber ich kann mir vorstellen, dass der Sachbearbeiter beim Finanzamt das aus diesem Grund einfach ablehnt)
Imho müsste aber in jedem Fall ein marktgerechter Kurs anerkannt werden (ob nun wirklich der letzte gestellte Kurs, oder doch der letzte gehandelt kann ich nicht sagen - aber vielleicht macht das ja gar nicht viel aus?).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BlackMatrix
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 11x hilfreich)

Vielen Dank, Stefan.

So werde ich es machen.

Zitat (von reckoner):
Es war aber doch gar kein Totalverlust? Oder musstest du für den Depotübertrag etwas zahlen (Spesen)?


Hier hatte ich etwas übertrieben, aber es war ein beinahe Totalverlust. Der EK war ja schon durch die Transkationsgebühren gesenkt und der Depotübertrag ist meist kostenlos in Deutschland.

-- Editiert von User am 26. März 2024 21:46

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