Ich habe nicht mehr handelbare, de facto wertlose, Aktien an einen Dritten übertragen. Anschaffungskosten sind bekannt. Es wird aktuell kein Börsenkurs mehr gestellt. Das Kreditinstut hat daraufhin die Ersatzbemessungsgrundlage im Sinne des § 43a Abs. 2 Satz 7, 10, 13 und 14 EStG nach Teilfreistellung und im Sinne des § 56 Abs. 3 Satz 4 InvStG angewendet. Ich muss nun Kapitalertragsteuern auf meinen Totalverlust zahlen. Der Verkauf wurde schriftlich für einen fiktiven Verkaufswert in Höhe von 0,01 € / Aktie festgehalten.
Kann man hier was machen? Falls nicht, was war mein Fehler? Man konnte die Aktien nicht mehr verkaufen um eine Anrechnung des Verlustes hinzubekommen.
Schon etwas wahnwitzig auf Verluste Steuern zahlen zu müssen.
Kapitalertragsteuern auf Aktientotalverlust
6. März 2024
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Frage vom 6. März 2024 | 20:10
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 11x hilfreich)
Kapitalertragsteuern auf Aktientotalverlust
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#1
Antwort vom 7. März 2024 | 12:07
Von
Status: Wissender (14639 Beiträge, 4510x hilfreich)
Hallo,
ISIN?Zitat:Ich habe nicht mehr handelbare, de facto wertlose, ...
Wer hat das festgehalten?Zitat:Der Verkauf wurde schriftlich für einen fiktiven Verkaufswert in Höhe von 0,01 € / Aktie festgehalten.
Du hast offenbar entgeltlich übertragen, und dann gilt der Betrag den du von dem Dritten bekommen hast als dein Verkaufspreis und als sein Kaufpreis (solange es in etwa dem Marktpreis entspricht jedenfalls).
Also, wieviel hast du bekommen?
Musst du doch gar nicht.Zitat:Schon etwas wahnwitzig auf Verluste Steuern zahlen zu müssen.
Die Bank war verpflichtet, die Ersatzbemessungsgrundlage anzuwenden (weil ihr bestimmte Daten nicht bekannt waren). Du kannst (und musst sogar) das in der Einkommensteuererklärung korrigieren. Aus dem angeblichen Gewinn wird dann ein Verlust, mit Steuererstattung.
Es waren also gar keine - wie weiter oben geschrieben - Aktien?Zitat:nach Teilfreistellung und im Sinne des § 56 Abs. 3 Satz 4 InvStG angewendet.
Stefan
#2
Antwort vom 16. März 2024 | 11:11
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 11x hilfreich)
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
ZitatISIN? :
FR0013018041
ZitatWer hat das festgehalten? :
Der Käufer und ich in einem privat aufgesetzten Vertrag.
ZitatAlso, wieviel hast du bekommen? :
0,001 € / Aktie
ZitatEs waren also gar keine - wie weiter oben geschrieben - Aktien? :
Hat die Bank hier etwas falsch angesetzt? Das ist zumindet das Gesetz nachdem sie argumentieren und den Totalverlust mit angeblichen Gewinnen festsetzen.
-- Editiert von User am 16. März 2024 11:24
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#3
Antwort vom 16. März 2024 | 13:07
Von
Status: Wissender (14639 Beiträge, 4510x hilfreich)
Hallo,
OK. Da kann ich aktuell auch keinen Handel finden. Der letzte Umsatz den ich in Stuttgart finden konnte war im Oktober 2022.Zitat:FR0013018041
Ich hätte mich eher an dem letzten Kurs orientiert; zumindest an dem letzten gestellten Kurs (0,0246 Euro).Zitat:0,001 € / Aktie
Nein. Mich hatte nur der Begriff "Teilfreistellung" irritiert, die gibt es bei Aktien nicht.Zitat:Hat die Bank hier etwas falsch angesetzt?
Es war aber doch gar kein Totalverlust? Oder musstest du für den Depotübertrag etwas zahlen (Spesen)?Zitat:Das ist zumindet das Gesetz nachdem sie argumentieren und den Totalverlust mit angeblichen Gewinnen festsetzen.
Du wirst das in der Steuererklärung korrigieren müssen (es gibt dafür eine extra Spalte). Das bedeutet erstens, den Betrag aus Zeile 11 von Zeile 7 abziehen und Zeile 11 selber auf Null. Und zweitens den wirklichen Verlust in Zeile 7, 8 und ggf. 13 einrechnen.
Weiterhin würde ich direkt Belege einreichen (Kaufabrechnung und den Vertrag, sowie irgendetwas was den Verkaufspreis glaubhaft macht*, beispielsweise einen Chart).
*0,001 Euro war da wie schon angedeutet vielleicht nicht ganz so klug, weil allein der letzte Börsenkurs schon 24x höher war (mir musst du das nicht erklären, aber ich kann mir vorstellen, dass der Sachbearbeiter beim Finanzamt das aus diesem Grund einfach ablehnt)
Imho müsste aber in jedem Fall ein marktgerechter Kurs anerkannt werden (ob nun wirklich der letzte gestellte Kurs, oder doch der letzte gehandelt kann ich nicht sagen - aber vielleicht macht das ja gar nicht viel aus?).
Stefan
#4
Antwort vom 26. März 2024 | 21:43
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 11x hilfreich)
Vielen Dank, Stefan.
So werde ich es machen.
ZitatEs war aber doch gar kein Totalverlust? Oder musstest du für den Depotübertrag etwas zahlen (Spesen)? :
Hier hatte ich etwas übertrieben, aber es war ein beinahe Totalverlust. Der EK war ja schon durch die Transkationsgebühren gesenkt und der Depotübertrag ist meist kostenlos in Deutschland.
-- Editiert von User am 26. März 2024 21:46
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