Guten Tag,
ich habe ein recht unkonventionelles Hobby: Ich teste Objektive und schreibe Berichte für ein Fotoblog. Über dieses Blog nehme ich in geringem Maße Geld über Affiliate Links ein. Gelegentlich fotografiere ich noch Freunde und Verwandte und bekomme eine geringe Aufwandsentschädigung von diesen.
Ich habe mich dazu mit einem Steuerberater und einem vor kurzem pensionierten Finanzamtmitarbeiter gesprochen. Da ich deutlich höhere Aufwendungen (Miete für mein Fotostudio, Abschreibungen für die Fotoausrüstung) als Einnahmen habe, liegt wohl ein klarer Fall von Liebhaberei (Hobby) vor, eine Gewerbeanmeldung halten diese für sinnfrei. Der Finanzamtmitarbeiter hat mir eine hier angewandte Härtfallregelung genannt, nach der ich nicht mehr als 450€ Gewinn machen darf, was hier definitiv nicht gegeben ist. Ich habe auch keinerlei Gewinnerzielungsabsicht (-> Ich werde immer mehr Geld für neue Ausrüstung ausgeben als einnehmen) , im Vergleich zu meinem hauptberuflichen Einkommen sind diese Beträge geradezu lächerlich gering.
Nichtsdestotrotz führe ich für eventuelle Rückfragen ein Kassenbuch, in dem ich die Einnahmen und die Ausgaben dokumentiere. Hier möchte ich natürlich alles richtig machen und deshalb folgende Frage:
Ich schreibe Fotoausrüstung über 7 Jahre linear ab. Gelegentlich kommt es allerdings vor, dass ich diese Gegenstände zur Anschaffung neuer Testobjekte wieder verkaufen muss. Wie muss ich das genau rechnen?
Beispiel:
01.01.2017 Kauf eines Objektivs für 1.400€
31.12.2017 Verkauf dieses Objektivs für 1.100€
Verlust Kauf/Verkauf: 300€
Abschreibung: 200€
Wie kann ich das in meiner Rechnung korrekt berücksichtigen?
Viele Grüße,
Der Knipser
Kauf, Abschreibung und Verkauf bei Fotoausrüstung
Bei Bilanzierung wird der restliche Buchwert wird mit 1.200 Euro ausgebucht und ein Erlös von 1.100 Euro erfasst, mithin ein Verlust von 100 Euro.
Kommen Sie mit den gesamten Einnahmen aus Fotografie und Verkäufen über 17.500 Euro im Kalenderjahr?
P.S.: Die genannte Härtefallregelung gilt bis 410 Euro, nicht 450 Euro.
-- Editiert von Cybert. am 11.03.2019 16:12
Vielen Dank für die Erläuterung!
Mein BWL-Teil des Studiums ist leider schon ein paar Tage her. Heißt dies, dass der Erlös von bspw. 1.100€ dann in der GuV-Rechnung der Habenseite gutgeschrieben wird und die 1.200€ auf der Sollseite stehen, so dass in Summe 100€ Verlust für dieses Jahr stehen?
Wenn nun Anschaffung und Verkauf über mehrere Jahre verteilt sind, wird die Rechnung genauso durchgeführt, nur dass die Sollseite entsprechend um die bisher erfolgten Abschreibungen kleiner wird?
Auf der Erlösseite sprechen über eine regelmäßig zu erwartende Summe zwischen 2.000€ und 3.000€ im Jahr. Verkäufe kommen noch dazu, dennoch bin ich in jedem Fall sehr weit von den 17.500€ entfernt.
Danke für die kleine Korrektur. Wo kann ich diese Regelung schriftlich nachlesen?
-- Editiert von KnipserFoto am 11.03.2019 16:30
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Zitat :
Mein BWL-Teil des Studiums ist leider schon ein paar Tage her. Heißt dies, dass der Erlös von bspw. 1.100€ dann in der GuV-Rechnung der Habenseite gutgeschrieben wird und die 1.200€ auf der Sollseite stehen, so dass in Summe 100€ Verlust für dieses Jahr stehen?
Vereinfacht dargestellt ist das so. Nur, dass der Erlös an Forderung und Kasse/Bank und der restliche Buchwert an das Wirtschaftsgut gebucht werden.
Härteausgleichsregelung ergibt sich aus § 46 Abs. 3 EStG .
-- Editiert von Cybert. am 11.03.2019 17:16
Vielen Dank!!
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