Hallo,
da im www überall unterschiedliche Aussagen finde, hier mal eine Frage an die Profis:
Folgender Sachverhalt:
Grundstückskauf inkl. Haus (keine Sonder-AFA)
Grundstückswert und Hauswert sind im Kaufvertrag separat ausgewiesen.
Haus soll vermietet werden, somit Einkünfte erzielt werden.
Frage:
Sind Maklergebühr,Grunderwerbssteuer und Notarkosten als Werbungskosten im ersten Jahr anzusetzen oder als anschaffungsnahekosten dem Hauswert hinzuzurechnen und somit linear 2 % p.a. anzusetzen?
Danke für hilfreiche Antworten.
Gruß Freddie24
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Kauf vermietete Immobilie
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
leider alle drei auf 50 Jahre verteilt, = 2%.
Die Rechnung vom Katasteramt, die sich auf den Kauf bezieht, genauso.
Die Rechnung für den Grundschuldeintrag ist anders.
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Guten Abend,
ich hätte noch eine Frage:
Wenn ich nach 3 Jahren ab Kauf die Immobilie saniere, renoviere, umbaue (ca. 70.000,00 € Umfang), welche steuerlichen Ansetzungen kann ich da machen? Ist es richtig, dass ich nach 3 Jahren alle Kosten sofort und voll ansetzen kann und nicht abschreiben muss?
Danke für hilfreiche Antworten
Gruß Freddie24
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Im § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG
steht folgendes:
quote:<hr size=1 noshade>Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (anschaffungsnahe Herstellungskosten). Zu diesen Aufwendungen gehören nicht die Aufwendungen für Erweiterungen im Sinne des § 255 Absatz 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs sowie Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen. <hr size=1 noshade>
danke für die antwort.
aber da meine gesamten maßnahmen die 15 % vom kaufpreis deutlich übersteigen und ich nicht alles "auf ewig" zu 2% abschreiben möchte, war die frage:
wie sieht die steuerliche behandlung von modernisierung/sanierung NACH 3 Jahren aus? ist es richtig, so erstehe ich es, dass ich dannn alle kosten sofort ansetzen kann?
danke für hilfreiche antworten
grüße
freddie 24
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Für die Absetzbarkeit nach mehr als 3 Jahren kommt es darauf an, um welche Art von Arbeiten es sich handelt. Je nach Art können sie sofort absetzbar sein oder nur per AfA, wobei für die AfA dann nicht zwisngend 50 Jahre gelten sondern auch kürzere Zeiträume denkbar sind.
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