Kauf von Ebay-Kleinanzeigen für vermietetes Haus von Steuer absetzen

5. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb500968-77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf von Ebay-Kleinanzeigen für vermietetes Haus von Steuer absetzen

Hallo Zusammen,

Ich habe ein zum Vermieten gekauft, in dem ich gerade eine Wohnung renoviere.
Nun habe ich bei eBay Kleinanzeigen einen guten Fußboden gefunden. Leider hat der Verkäufer die Rechnung nicht mehr.
Meine Frage nun:
Kann ich den Kauf trotzdem von den Steuern absetzten?
Was benötige ich dafür, reicht ein selbstgeschriebener Kaufvertrag mit dem Verkäufer?


Schon mal vielen Dank für eure Antwort.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2064 Beiträge, 1186x hilfreich)

Zitat:
Was benötige ich dafür, reicht ein selbstgeschriebener Kaufvertrag mit dem Verkäufer?
Ja.
Zitat:
Leider hat der Verkäufer die Rechnung nicht mehr.
Wofür soll die auch gut sein?

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
fb500968-77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für die Antworten.
Diese gehen schon in die Richtung, die ich vermutet habe, zwei Details möchte ich aber noch hinterfragen:
Muss es eine Rechnung vom Verkäufer sein, oder reicht auch ein selbstgeschrieber Kaufvertrag?
Akzeptiert das Finanzamt so etwas ohne Diskussion oder muss ich mich da auf Rückfragen einstellen?

Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4877 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zitat (von fb500968-77):
Muss es eine Rechnung vom Verkäufer sein, oder reicht auch ein selbstgeschrieber Kaufvertrag?

Da es bicht um USt und einen Vorsteuerabzug geht, reicht eine Quittung oder ein Kaufvertrag.
Zitat (von fb500968-77):
Akzeptiert das Finanzamt so etwas ohne Diskussion oder muss ich mich da auf Rückfragen einstellen?

Je besser der Nachweis, desto weniger Fragen.
Wenn Name und Anschrift des Verkäufers daraus hervorgehen, was bezahlt wurde, wann und für wie viel, dürfte es nicht zu Rückfragen kommen. Haben Sie Bedenken, dass es Rückfragen geben könnte?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Es reicht ein selbst geschriebener Kaufvertrag. Dieser muss aber alle wesentlichen Daten enthalten.

Für Kleinstbeträge (Werkzeuge nicht teurer als 100 €) hab ich nur die Anzeigen ausgedruckt und mir durch Unterschrift bestätigen lasen, dass der Verkäufer (leserlich benannt) den Betrag erhalten hat. Ging auch immer durch.

Fehlt in deinem ersten Satz ein "Haus"?

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb500968-77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten, hat mir sehr weitergeholfen.

0x Hilfreiche Antwort

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