Kaufnebenkosten in EÜR

23. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Dixy
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufnebenkosten in EÜR

Hallo,

Wie kann ein Freiberufler, der EÜR(=Einnahme-Überschuss-Rechnung) macht, die Vorsteuer für Kaufnebenkosten (Makler, Notar, Instandsetzung)eines zu vermietenden Apartments geltend machen ?
Als Betriebsausgabe ?
Oder nur, wenn er sein Apartment an sich als Büro vermietet ?

Danke,

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4842 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von Dixy):
Oder nur, wenn er sein Apartment an sich als Büro vermietet ?

Das ist nicht möglich.

Zitat (von Dixy):
Wie kann ein Freiberufler, der EÜR(=Einnahme-Überschuss-Rechnung) macht, die Vorsteuer für Kaufnebenkosten (Makler, Notar, Instandsetzung)eines zu vermietenden Apartments geltend machen ?

Wenn dieses Appartement unternehmerisch und für Umsätze, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, genutzt wird und dann auch nur zu dem Anteil.
Dass heißt: wenn es vermietet wird, dann nur, wenn es an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen umsatzsteuerpflichtig vermietet wird und der andere Unternehmer die Vorsteuer abziehen kann (§ 9 UStG ).

Ihre Schilderung hört sich nach einem Vorsteuerabzug an.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dixy
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke fr feedback, Cybert,

Vermutlich war aber meine Frage unklar.

Der Freiberufler hat ein Apartment gekauft, das er vermieten moechte.
KaufPreis und NK/Nebenkosten gehen in die AfA.
1. Frage:
Kann er die VSt/Vorsteuer der NK in die BA/Betriebsausgaben nehmen ?

2. Frage:
Kann er des Apartment, das er neben seiner Whg hat, als Buero an sich selbst vermieten und dann die NK und VSt in die BA nehmen ?

hoffe, das war etwas klarer :)

Beste Gruesse,
Dixy

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4842 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von Dixy):
Kann er die VSt/Vorsteuer der NK in die BA/Betriebsausgaben nehmen ?

Das kommt darauf an, an wen und zu welchen Zwecken er vermietet (s.o.):
An Nichtunternehmer - Nein
Zu Wohnzwecken - Nein
Andere Fälle sind genauer zu prüfen.

Zitat (von Dixy):
Kann er des Apartment, das er neben seiner Whg hat, als Buero an sich selbst vermieten und dann die NK und VSt in die BA nehmen ?

Nein! (s.o.)

Erfolgt die Vermietung i.R.d. Unternehmens ubd umsatzsteuerpflichtig? Wenn nicht: welchen Grund sollte es dann geben, dafür die Vorsteuer abzuziehen?
Die gezahlte Vorsteuer erhöht dann die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung (§ 9b EStG ).

-- Editiert von Cybert. am 24.06.2019 11:25

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4842 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Zitat (von Dixy):
Kann er die VSt/Vorsteuer der NK in die BA/Betriebsausgaben nehmen ?

Das kommt darauf an, an wen und zu welchen Zwecken er vermietet (s.o.):
An Nichtunternehmer - Nein
Zu Wohnzwecken - Nein
Andere Fälle (z.B. Vermietung an einen anderen Freiberufler als Büroräume) sind genauer zu prüfen.

Zitat (von Dixy):
Kann er des Apartment, das er neben seiner Whg hat, als Buero an sich selbst vermieten und dann die NK und VSt in die BA nehmen ?

Nein! (s.o.)

Erfolgt die Vermietung i.R.d. Unternehmens und umsatzsteuerpflichtig? Wenn nicht: welchen Grund sollte es dann geben, dafür die Vorsteuer abzuziehen?
Der Vermieter einer Wohnung, der nicht auch Freiberufler ist, kann die Vorsteuer doch auch nicht abziehen.

Die gezahlte Vorsteuer erhöht dann die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung (§ 9b EStG ).

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.767 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen