Hallo,
Wie kann ein Freiberufler, der EÜR(=Einnahme-Überschuss-Rechnung) macht, die Vorsteuer für Kaufnebenkosten (Makler, Notar, Instandsetzung)eines zu vermietenden Apartments geltend machen ?
Als Betriebsausgabe ?
Oder nur, wenn er sein Apartment an sich als Büro vermietet ?
Danke,
Kaufnebenkosten in EÜR
23. Juni 2019
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Frage vom 23. Juni 2019 | 20:02
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufnebenkosten in EÜR
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#1
Antwort vom 23. Juni 2019 | 22:14
Von
Status: Master (4842 Beiträge, 1171x hilfreich)
ZitatOder nur, wenn er sein Apartment an sich als Büro vermietet ? :
Das ist nicht möglich.
ZitatWie kann ein Freiberufler, der EÜR(=Einnahme-Überschuss-Rechnung) macht, die Vorsteuer für Kaufnebenkosten (Makler, Notar, Instandsetzung)eines zu vermietenden Apartments geltend machen ? :
Wenn dieses Appartement unternehmerisch und für Umsätze, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, genutzt wird und dann auch nur zu dem Anteil.
Dass heißt: wenn es vermietet wird, dann nur, wenn es an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen umsatzsteuerpflichtig vermietet wird und der andere Unternehmer die Vorsteuer abziehen kann (§ 9 UStG ).
Ihre Schilderung hört sich nach einem Vorsteuerabzug an.
#2
Antwort vom 24. Juni 2019 | 11:08
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke fr feedback, Cybert,
Vermutlich war aber meine Frage unklar.
Der Freiberufler hat ein Apartment gekauft, das er vermieten moechte.
KaufPreis und NK/Nebenkosten gehen in die AfA.
1. Frage:
Kann er die VSt/Vorsteuer der NK in die BA/Betriebsausgaben nehmen ?
2. Frage:
Kann er des Apartment, das er neben seiner Whg hat, als Buero an sich selbst vermieten und dann die NK und VSt in die BA nehmen ?
hoffe, das war etwas klarer
Beste Gruesse,
Dixy
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#3
Antwort vom 24. Juni 2019 | 11:23
Von
Status: Master (4842 Beiträge, 1171x hilfreich)
ZitatKann er die VSt/Vorsteuer der NK in die BA/Betriebsausgaben nehmen ? :
Das kommt darauf an, an wen und zu welchen Zwecken er vermietet (s.o.):
An Nichtunternehmer - Nein
Zu Wohnzwecken - Nein
Andere Fälle sind genauer zu prüfen.
ZitatKann er des Apartment, das er neben seiner Whg hat, als Buero an sich selbst vermieten und dann die NK und VSt in die BA nehmen ? :
Nein! (s.o.)
Erfolgt die Vermietung i.R.d. Unternehmens ubd umsatzsteuerpflichtig? Wenn nicht: welchen Grund sollte es dann geben, dafür die Vorsteuer abzuziehen?
Die gezahlte Vorsteuer erhöht dann die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung (§ 9b EStG ).
-- Editiert von Cybert. am 24.06.2019 11:25
#4
Antwort vom 24. Juni 2019 | 11:27
Von
Status: Master (4842 Beiträge, 1171x hilfreich)
Zitat:ZitatKann er die VSt/Vorsteuer der NK in die BA/Betriebsausgaben nehmen ? :
Das kommt darauf an, an wen und zu welchen Zwecken er vermietet (s.o.):
An Nichtunternehmer - Nein
Zu Wohnzwecken - Nein
Andere Fälle (z.B. Vermietung an einen anderen Freiberufler als Büroräume) sind genauer zu prüfen.
ZitatKann er des Apartment, das er neben seiner Whg hat, als Buero an sich selbst vermieten und dann die NK und VSt in die BA nehmen ? :
Nein! (s.o.)
Erfolgt die Vermietung i.R.d. Unternehmens und umsatzsteuerpflichtig? Wenn nicht: welchen Grund sollte es dann geben, dafür die Vorsteuer abzuziehen?
Der Vermieter einer Wohnung, der nicht auch Freiberufler ist, kann die Vorsteuer doch auch nicht abziehen.
Die gezahlte Vorsteuer erhöht dann die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung (§ 9b EStG ).
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