Hallo liebe Forumteilnehmer,
wir stehen kurz vor einem Grundstückskauf und haben soeben den Notarvertrag im Entwurf vorliegen.
Eine Frage beschäftigt uns:
Im Notarvertrag ist Folgendes formuliert: "Der Kaufpreis
beträgt 28.756,00 €
. Gemäß Beschluss Nr. X des Stradtrates der Stadt Y zur Unterstützung von Familien mit Kindern beim Erwerb von städtischen Grundstücken zur Schaffung von Wohneigentum beläuft sich der tatsächlich an den Veräußerer zu zahlende Betrag
auf 25.991,00 €
."
Frage: Welcher der beiden Beträge ist für Steuern und Gebühren maßgebend?
Danke für eure Antworten
lll
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Kaufpreis - Grunderwerbsteuer
2. April 2011
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Frage vom 2. April 2011 | 14:03
Von
Status: Beginner (85 Beiträge, 53x hilfreich)
Kaufpreis - Grunderwerbsteuer
#1
Antwort vom 3. April 2011 | 21:31
Von
Status: Unbeschreiblich (50301 Beiträge, 17600x hilfreich)
Nach meiner Kenntnis ist der tatsächliche Kaufpreis maßgeblich.
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