Kaufpreis - Grunderwerbsteuer

2. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
lilalaune
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 53x hilfreich)
Kaufpreis - Grunderwerbsteuer

Hallo liebe Forumteilnehmer,

wir stehen kurz vor einem Grundstückskauf und haben soeben den Notarvertrag im Entwurf vorliegen.

Eine Frage beschäftigt uns:

Im Notarvertrag ist Folgendes formuliert: "Der Kaufpreis beträgt 28.756,00 € . Gemäß Beschluss Nr. X des Stradtrates der Stadt Y zur Unterstützung von Familien mit Kindern beim Erwerb von städtischen Grundstücken zur Schaffung von Wohneigentum beläuft sich der tatsächlich an den Veräußerer zu zahlende Betrag auf 25.991,00 € ."

Frage: Welcher der beiden Beträge ist für Steuern und Gebühren maßgebend?

Danke für eure Antworten

lll

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50301 Beiträge, 17600x hilfreich)

Nach meiner Kenntnis ist der tatsächliche Kaufpreis maßgeblich.

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