hallo,
nehmen wir mal an ich beauftrage jemand für die erstellung meiner firmenhomepage. der webdesigner arbeitet freiberuflich also weißt keine mwst aus. ich bin kleinunternehmer. wir möchten nun einen kaufvertrag aufsetzen damit ich einen nachweis habe für das finanzamt. wenn ich dann am ende des geschäftsjahres meine EÜR schreibe, kann ich diesen kaufvertrag zu den ausgaben setzen? ist ja immerhin keine mwst oder sonstiges drauf. nur eine unterschrift des webdesigners und seine adresse. könnte ich da schwierigkeiten bekommen?
Kaufvertrag - steuerlich absetzbar?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Also wenn ich zum Zahnarzt gehe, dann mache ich auch keinen Kaufvertrag. Sie meinen hier wohl eher eine Rechnung. Und ein Freiberufler ist nicht grundsätzlich umsatzsteuerbefreit. Der Webdesigner ist auch kein Freiberufler sondern Gewerbetreibender.
Wenn der Webdesigner also auch Kleinunternehmer ist, dann schreibt der Ihnen eine Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis.
Ist das gefestigt, dass jeder Webdesigner Gewerbetreibender ist?
Wenn der Designanteil im Vordergrund steht, könnte ich mir schon eher die künstlerische Tätigkeit, sprich EKA § 18, vorstellen. Je nach dem, wie künstlerisch aufwenig die Homepage ist bzw. der Löwenanteil des Designers in seiner gesamten Tätigekeit. So mal als Denkanstoß. (hat mit der Frage jetzt erst mal nichts zu tun)
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"Schtreicher, Mönchengladbach"
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Das ist höchstrichterlich nohc nicht geklärt. Finanzgerichte haben da unterschiedliche Auffassungen.
Ich verweise mal auf die Sicht aus dem Blickfeld eines Steuerberaters:
<a href="http://www.steuerschroeder.de/freiberufler.htm">Link zum Beitrag</a>
Diese Ansicht teilt das Finanzamt jedoch nicht immer übereinstimmend.
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