Hallo zusammen,
habe meinen Steuerbescheid erhalten mit dem Vermerk " Unterhaltsleistungen wurden nicht berücksichtigt, weil die Zahlungen bzw. die Bedürftigkeit der unterstützenden Person(en) nicht ausreichend nachgewiesen wurden."
Mein Sohn ist 24 Jahre alt und lebt bei uns im Haushalt. Er hat keine Erwerbstätigkeit und keine Einkünfte und bezieht weder ALG1, ALG2, Bafög oder sonst eine staatlich Unterstützung. Habe der Steuererklärung lediglich eine von meinem Sohn unterzeichnete Erklärung über Mittellosigkeit beigefügt. Welche anderen Nachweise wollen die denn noch ?
Danke im Vorraus
Keine Berücksichtigung Unterhalt
7. Mai 2017
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Frage vom 7. Mai 2017 | 13:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Berücksichtigung Unterhalt
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#1
Antwort vom 7. Mai 2017 | 23:59
Von
Status: Unbeschreiblich (48370 Beiträge, 17069x hilfreich)
Zitat:Welche anderen Nachweise wollen die denn noch ?
Z.B. einen Ablehnungsbescheid bzgl. eines ALG II-Antrags. Ansonsten solltest Du das FA fragen, welche Nachweise akzeptiert würden.
#2
Antwort vom 8. Mai 2017 | 15:47
Von
Status: Student (2478 Beiträge, 656x hilfreich)
Nach der neuesten Rechtsprechung wird man auch nachweisen müssen, dass der Sohn seinen Erwerbsobliegenheiten nachgekommen ist (FG NDS vom 28.04.2016, Rev. anhängig BFH VI R 16/16
).
Außerdem -weil das meist übersehen wird!- gehört auch die Offenlegung des Vermögens der unterhaltenen Person dazu, §33a Abs. 1 Satz 3 EStG
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