Hallo an die Gemeinde.
Ich habe mir in 2014 eine PV-Anlage aufs Dach setzen lassen. Die Anlage ist teilweise finanziert. Nun hat mein Steuerberater gesagt, ich bekomme die MWSt nicht zurück, da der Verkäufer der Lieferung und Leistung mir keine Rechnung ausgestellt hat. Das habe ich blöderweise übersehen. Nun habe ich versucht, den Verkäufer zu kontaktieren. Das Telefon gibt es nicht mehr und auf meine E-Mail antwortet er nicht. Der Hersteller der Anlage hat zum Verkäufer auf meine Bitte Kontakt aufgebaut, aber es kommt trotzdem keine Rechnung. Die Bezahlung der Anlage mit MWSt kann ich nachweisen durch Kontoauszüge und Bestätigung der Bank.
Benötige ich eine Rechnung und wenn ja, was kann ich tun?
mfG
F. Lücht
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Keine Rechnung, trotzdem MWSt zurück?
3. Februar 2015
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Frage vom 3. Februar 2015 | 23:43
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 7x hilfreich)
Keine Rechnung, trotzdem MWSt zurück?
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#1
Antwort vom 4. Februar 2015 | 04:46
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Die Rechnung ist zwingende Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.
#2
Antwort vom 4. Februar 2015 | 18:31
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 7x hilfreich)
Hallo und danke für die Antwort.
Was mache ich denn nun, um von dem Menschen eine Rechnung zu bekommen. Ich versuche erst einmal, den Verkäufer per Einschreiben eine Frist zu setzen. Habe ich dann noch Möglichkeiten. Es entsteht mir dann ja ein Schaden von 7000€, wenn ich keine Rechnung bekomme.
Gruß
Frithjof
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#3
Antwort vom 4. Februar 2015 | 19:59
Von
Status: Junior-Partner (5540 Beiträge, 2498x hilfreich)
quote:
Bezahlung der Anlage mit MWSt
Wie genau kannst du denn nachweisen, dass du die MWSt gezahlt hast?
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#4
Antwort vom 4. Februar 2015 | 20:31
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 7x hilfreich)
Ich habe den Preis der Anlage mit MWSt im Angebot und diese Summe ist auch überwieden worden.
Gruß
Frithjof
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 4. Februar 2015 | 23:15
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Ich habe den Preis der Anlage mit MWSt im Angebot und diese Summe ist auch überwieden worden <hr size=1 noshade>
Also 0,1% Beweis das der Betrag auch tatsächlich inklusive Mwst. bezahlt wurde ...
Abgesehen davon das die Formalien nicht erfüllt wurden.
quote:<hr size=1 noshade> Habe ich dann noch Möglichkeiten. <hr size=1 noshade>
Die erste Frage wäre doch: hat man überhaupt einen Rechtsanspruch auf eine Rechung aus vertraglicher Vereinbarung oder aufgrund gesetzlicher Vorgabe und was muss die Renung dann beinhalten.
Wenn das beantwortet ist, kann man über weitere Möglichkeiten diskutieren.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#8
Antwort vom 5. Februar 2015 | 01:04
Von
Status: Praktikant (834 Beiträge, 614x hilfreich)
quote:
Es entsteht mir dann ja ein Schaden von 7000€, wenn ich keine Rechnung bekomme.
Sie kaufen eine Anlage für ca 50.000 € und achten nicht auf die Rechnung?
Ich würde es auf jedem Fall mit dem Einschreiben probieren und/oder vorbeifahren. Eventuell hilft auch der Hinweis, dass man ansonsten mal beim Finanzamt nachfragt, ob der Verkäufer in diesem Monat den Betrag angegeben hat. Das könnte seine Bereitschaft zur Kooperation wesentlich erhöhen.
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