Keine Rechnung erhalten - Vorsteuerabzug?

3. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Bexman
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)
Keine Rechnung erhalten - Vorsteuerabzug?

Hallo,

ich sitze gerade an meiner Umsatzsteuererklärung und habe ein kleines Problem:

Im März 04 kaufte ich in einem Online-Shop ein Notebook.
Der Kontakt war sehr freundlich, die Lieferung kam auch unverzüglich. Jetzt musste ich allerdings feststellen, dass ich statt der Rechnung lediglich einen Lieferschein des Großhändlers des Shops erhalten habe - ohne Kosten etc...

Normalerweise achte ich etwas genauer auf die Papiere, mir war der Shop jedoch als zuverlässig bekannt - daher war ich wohl etwas nachlässig.

Leider existiert der Shop inzwischen nicht mehr, sonst hätte man mir dort mit Sicherheit eine Zweitschrift der Rechnung zukommen lassen können...

Gibt es eine Möglichkeit die Vorsteuer trotzdem abzusetzen?

Mit einem Eigenbeleg könnte ich das Notebook immerhin bei der normalen Steuererklärung berücksichtigen, aber soweit ich weiß, ist bei Eigenbelegen der Vorsteuerabzug nicht gestattet?

Was tun?

Dank für die Antworten,
mfG,

J. Schwartz




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49757 Beiträge, 17456x hilfreich)

Ein Vorsteuerabzug ist mit einem Eigenbeleg nicht möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1089x hilfreich)

Völlig richtig, trotzdem ist ein Versuch mit Angabe der Gründe zu empfehlen. Kostet nichts und ist nicht strafbar.
Ich habe es mir angewöhnt, unklare Dinge immer anzugeben.
Streichen ist Aufgabe des FA.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

-- Editiert von ikarus02 am 04.04.2005 21:01:31

0x Hilfreiche Antwort

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