Hallo zusammen.
Meine Frage:
Ich möchte die Steuererklärung für 2019 machen. Zu dem Zeitpunkt waren meine Frau und ich noch nicht verheiratet, lebten aber mit unseren 2 Kindern zusammen. Sie war in dem Jahr in Elternzeit, hat also kein Gehalt bezogen, sprich, ich habe alles bezahlt.
Kann ich das in der Steuererklärung angeben? Wenn ja wo?
Vielen Dank im voraus.
Keine eingetragene Lebenspartnerschaft
11. Januar 2021
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Frage vom 11. Januar 2021 | 12:26
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine eingetragene Lebenspartnerschaft
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#1
Antwort vom 11. Januar 2021 | 13:53
Von
Status: Unbeschreiblich (47588 Beiträge, 16825x hilfreich)
Zitat:Sie war in dem Jahr in Elternzeit, hat also kein Gehalt bezogen, sprich, ich habe alles bezahlt.
Sie hat also auch kein Elterngeld erhalten?
Zitat:Kann ich das in der Steuererklärung angeben?
Ja, als Unterhalt für bedürftige Personen bis zu einer Höhe von 9.168€/Jahr (2019). Der Betrag wird auch ohne weitere Nachweise anerkannt, da Ihr im gleichen Haushalt wohnt.
Zitat:Wenn ja wo?
In der Anlage Unterhalt.
#2
Antwort vom 11. Januar 2021 | 18:51
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort
Doch, sie hat 4 Monate Elterngeld bekommen. Wie gebe ich das an?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Januar 2021 | 19:09
Von
Status: Richter (8035 Beiträge, 4505x hilfreich)
ZitatKeine eingetragene Lebenspartnerschaft :
Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist nur bei gleichgeschlechtlichen Paaren möglich.
#4
Antwort vom 11. Januar 2021 | 19:25
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatKeine eingetragene Lebenspartnerschaft :
Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist nur bei gleichgeschlechtlichen Paaren möglich.
Alles klar
Aber ich denke, man weis annähernd was gemeint ist.
#5
Antwort vom 11. Januar 2021 | 19:57
Von
Status: Schüler (310 Beiträge, 61x hilfreich)
Zitat:ZitatKeine eingetragene Lebenspartnerschaft :
Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist nur bei gleichgeschlechtlichen Paaren möglich.
Und Sie gehen davon aus, dass es sich beim TE um einen Mann handelt? ;-)
#6
Antwort vom 11. Januar 2021 | 23:26
Von
Status: Unbeschreiblich (47588 Beiträge, 16825x hilfreich)
Zitat:Doch, sie hat 4 Monate Elterngeld bekommen. Wie gebe ich das an?
Das Elterngeld gibt man in der Zeile 51 im ganz rechten Feld der Anlage Unterhalt an. Wenn das Elterngeld mehr als 816€ pro Monat betragen hat, dann kann man besser den Unterstützungszeitraum in Zeile 7 kürzen auf die Zeit, in der kein Elterngeld bezogen wurde.
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