Keine eingetragene Lebenspartnerschaft

11. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.10.2022 14:40:53
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine eingetragene Lebenspartnerschaft

Hallo zusammen.

Meine Frage:
Ich möchte die Steuererklärung für 2019 machen. Zu dem Zeitpunkt waren meine Frau und ich noch nicht verheiratet, lebten aber mit unseren 2 Kindern zusammen. Sie war in dem Jahr in Elternzeit, hat also kein Gehalt bezogen, sprich, ich habe alles bezahlt.

Kann ich das in der Steuererklärung angeben? Wenn ja wo?

Vielen Dank im voraus.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Sie war in dem Jahr in Elternzeit, hat also kein Gehalt bezogen, sprich, ich habe alles bezahlt.


Sie hat also auch kein Elterngeld erhalten?

Zitat:
Kann ich das in der Steuererklärung angeben?


Ja, als Unterhalt für bedürftige Personen bis zu einer Höhe von 9.168€/Jahr (2019). Der Betrag wird auch ohne weitere Nachweise anerkannt, da Ihr im gleichen Haushalt wohnt.

Zitat:
Wenn ja wo?


In der Anlage Unterhalt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12318.10.2022 14:40:53
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort :)

Doch, sie hat 4 Monate Elterngeld bekommen. Wie gebe ich das an?

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

Zitat (von senoc):
Keine eingetragene Lebenspartnerschaft

Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist nur bei gleichgeschlechtlichen Paaren möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12318.10.2022 14:40:53
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat (von senoc):
Keine eingetragene Lebenspartnerschaft

Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist nur bei gleichgeschlechtlichen Paaren möglich.


Alles klar ;)
Aber ich denke, man weis annähernd was gemeint ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat (von senoc):
Keine eingetragene Lebenspartnerschaft

Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist nur bei gleichgeschlechtlichen Paaren möglich.

Und Sie gehen davon aus, dass es sich beim TE um einen Mann handelt? ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Doch, sie hat 4 Monate Elterngeld bekommen. Wie gebe ich das an?


Das Elterngeld gibt man in der Zeile 51 im ganz rechten Feld der Anlage Unterhalt an. Wenn das Elterngeld mehr als 816€ pro Monat betragen hat, dann kann man besser den Unterstützungszeitraum in Zeile 7 kürzen auf die Zeit, in der kein Elterngeld bezogen wurde.

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