Kfz Vollkostenrechnung Wechsel Kfz unterjährig

10. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Neubauer83
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)
Kfz Vollkostenrechnung Wechsel Kfz unterjährig

Hallo zusammen,

ich grüble gerade wie folgender Sachverhalt zu lösen ist:
Betriebliche Fahrten mit privatem Kfz, bisher über Werbungskosten geltend gemacht mit individuellem Kilometersatz nach Vollkostenrechnung.
Nun musste ich im Oktober ein neues Kfz anschaffen und möchte dieses Verfahren gerne beibehalten, nur muss ich die Vollkostenrechnung ja über mind. 12 Monate machen, d.h. den neuen Kilometersatz hätte ich erst im Oktober 2018.
Muss jetzt um Aufschub bitten für meine Steuererklärung 2017 oder gibt es da eine "Übergangslösung"?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Sie könnten zunächst 30 Cent, einen geschätzten oder den alten Wert ansetzen und dann Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Bei den beiden letztgenannten Werten würde ich allerdings dem FA einen Hinweis geben.
Bis Ende Mai hätten Sie mit der Abgabe der Erklärung ja ohnehin Zeit.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Neubauer83
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

So war auch meine Überlegung, entweder 30 Cent oder einfach den bis dahin über gut zwei Monate ermittelten neuen „vorläufigen" Kilometersatz.

0x Hilfreiche Antwort

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