Kilometer Pauschale

7. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
ctrga
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kilometer Pauschale

Guten morgen,
ich habe eine frage die Lautet:
Habe meine Steuererklärung vor 6 Wochen abgegeben und heute meine Steuer zurück bekommen. Leider wurde mir keine Kilometerpauschale zurück bezahlt. Wie sieht das jetzt aus, habe ich ein Recht auf das nicht bezahlte Geld oder nicht?
Wie sollte man da jetzt am besten vorgehen...?

Danke im vorraus

-----------------
"MFG
ctrga"




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50022 Beiträge, 17525x hilfreich)

Wie meinst Du das denn? Sind die ersten 20km nicht anerkannt worden?

Wenn das so ist, dann ist das korrekt. Das wird erst dann geändert, wenn das Bundesverfassungsgericht ein entsprechendes Urteil gesprochen hat.

Der Steuerbescheid sollte auch einen entsprechenden Vorläufigkeitsvermerk enthalten.

Solltest Du etwas anderes meinen, dann müsstest Du das etwas näher erläutern, um die Frage beantworten zu können.

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#2
 Von 
ctrga
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Was Kilometer angeht ist nichts erkannt worden 0...!!!

D.h. wenn das Bundesverfassungsgericht ein entsprechendes Urteil gesprochen hat würde ich mein Geld zurück bekommen oder nicht?

Danke

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50022 Beiträge, 17525x hilfreich)

Wieviele Kilometer hat Du denn zur Arbeit?

Bei dem für den Herbst erwarteten Urteil des BVerfG geht es um die ersten 20km. Wenn Deine Arbeitsstrecke höher ist, dann sollte die darüber hinausgehenden Kilometer dennoch anerkannt worden sein.

Nur, wenn die Entfernung weniger als 20 km beträgt, dann werden 0 km anerkannt. Dann solltest Du darauf achten, dass der Steuerbescheid einen entsprechenden Vorläufigkeitsvermerk enthält, der sich konkret auf diesen Umstand bezieht.

Ob Du nach einem Urteil des BVerfG Dein Geld zurück erhälst, hängt davon ab, wie das Urteil ausfällt.

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#4
 Von 
ctrga
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei mir sind es genau 23km einfach...

dann hoffe ich mal das ich danach falls es positiv endet doch noch was bekomme...

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50022 Beiträge, 17525x hilfreich)

Bei einer Entfernung von 23km einfach sollten eigentlich 3km anerkannt werden.

Damit kommen dann nur Werbungskosten in Höhe von ca. 200€ zusammen. Wenn nicht weitere erhebliche Werbugnskosten vorhanden sind, kann es sein, dass nur die Werbungskostenpauschale in Höhe von 920€ im Steuerbescheid aufgeführt ist.

Da ich aber immer noch nicht ausschließen kann, dass dem Finanzamt einfach ein Fehler unterlaufen ist, solltest Du diese Dinge auch noch prüfen.

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#6
 Von 
ctrga
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem ist dies...ich habe vom Finanzamt insgesamt nur 140€ bekommen...das kann einfach nicht sein...denn eigentlich liege ich so zweischen 600-800€...!!!

Das kann ich einfach nicht verstehen was das plötzlich soll...140€ ist schon der Hammer...oder was meinst du?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50022 Beiträge, 17525x hilfreich)

Die absolute Höhe der Steuererstattung hat keine Aussagekraft. Es gibt Leute, die müssen sogar nachzahlen.

Die Kürzung der Entfernungspauschale für die ersten 20km kann allerdings schon dazu führen, dass bei ansonsten gleichen Verhältnissen die Steuererstattung von 600€ auf 140€ sinkt.

Um zu prüfen, ob das wirklich daran liegt, muss man aber letztlich die Steuererklärung und den Steuerbescheid vorliegen haben.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ctrga
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok...vielen dank für die Hilfe...ich werde das Heute abend mal nachprüfen...!!!

MFG
ctrga

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