Kilometerpauschale Minijobs

26. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Dany74
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kilometerpauschale Minijobs

Guten Tag,

da ich noch keine Stelle in meinem erlernten Beruf nach meiner Elternzeit gefunden habe, habe ich nun 4 Minijobs angenommen, die zusammen über 560 Euro ergeben, und ich nun somit sozialversicherungspflichtig bin. Kann ich nun wiederum auch Kilometerpauschale für diese 4 Minijobs geltend machen?

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11 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Dany74
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber ich bin zudem auch selbständig als Kleinunternehmer, da könnte sich das dann doch wieder lohnen?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49836 Beiträge, 17467x hilfreich)

Für Minijobs, bei denen die pauschale Versgteuerung gewählt wird, können keinerlei Werbungskosten geltend gemacht werden. Das gilt auch für die Kilometerpauschale.

Schließlich ist die pauschelae Steuer mit 2% bereits sehr niedrig angesetzt.

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#4
 Von 
Dany74
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Ich habe heute erfahren, daß nun die Minijobzentrale gar nicht mehr für mich zuständig ist, sondern sich die jeweiligen "Arbeitgeber" an meine Krankenkasse wenden sollen, wegen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, deswegen weiß ich gar nicht, ob ich dann noch die 2% Pauschalsteuer habe. Aber wenn das Gehalt wie Rike sagt eh unter dem Grundfreibetrag liegt, dann würde das wohl auch nichts ändern.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49836 Beiträge, 17467x hilfreich)

Nach meiner Kenntnis kannst Du von den 4 Jobs soviel als Minijob laufen lassen, dass die 400€-Grenze nicht überschritten wird. Nur die restlichen Jobs müssen über Steuerkarte laufen und sind ganz normal sozialversicherungspflichtig.

Auf Steuerkarte fallen wahrscheinlich keine Steuern an, aber um die Abgaben für die Sozialversicherung kommst Du dann nicht herum.

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#6
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 359x hilfreich)

Eine solche Konstellation ist ein "Traum" für jeden Arbeitgeber.



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#7
 Von 
Dany74
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Daran hab ich noch nicht gedacht, dann frag ich mal bei der Kasse nach, ob es reicht, den letzt hinzugekommenen Arbeitgeber als sozialversicherungspflichtigen anzugeben, danke für den Tipp.

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#8
 Von 
Dany74
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh nein, geht doch nicht, hab das gefunden beim googlen:

Werden mehrere Minijobs bis 400 € mtl. ausgeübt, dann sind diese für die Beurteilung der Versicherungspflicht zusammen zu rechen. Wird insgesamt der Betrag von 400 € überschritten, dann sind alle Minijobs versicherungspflichtig. Die beteiligten Arbeitgeber haben die entsprechenden Arbeitnehmeranteile vom Lohn einzubehalten und mit ihrem Arbeitgeberanteil an die Einzugsstelle abzuführen.

Besteht durch die Zusammenrechnung von zwei Minijobs Versicherungspflicht und wird eine weitere geringfügig entlohnte Beschäftigung aufgenommen, dann besteht auch für diesen Minijob Versicherungspflicht.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49836 Beiträge, 17467x hilfreich)

Wo hast Du denn das gefunden?

Ich halte die darin getätigten Aussagen für falsch.

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#10
 Von 
Dany74
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

http://www.versicherungswissen.org/Minijob/Mehrere_Minijobs_gleichzeitig.html

Das ist leider tatsächlich so, habe eben mit der Minijobzentrale gesprochen und die haben mir gesagt, daß nun alle Minijobs einfach zusammengenommen werden. ;(
Ich bekomme jetzt für diese Minijobs Steuerklasse 6, mit einigen Abgaben, wußte gar nicht, daß es die überhaupt gibt.
Ich zahle nun Sozialversicherung für alle Jobs, hab viel Fahrerei, und soll keinen Kilometer absetzen können? Kann doch nicht wahr sein. Bin mal gespannt, was konkret auf mich zukommt, wenn meine Abgaben zu hoch sind, werde ich wohl einen Job wieder aufgeben, um unter der Grenze zu bleiben.

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49836 Beiträge, 17467x hilfreich)

quote:
und soll keinen Kilometer absetzen können?


Wenn es kein Minijob mehr ist, kannst Du natürlich die Kilometer absetzen.

quote:
Bin mal gespannt, was konkret auf mich zukommt, wenn meine Abgaben zu hoch sind, werde ich wohl einen Job wieder aufgeben, um unter der Grenze zu bleiben.


Wenn Du nicht verheiratet bist, dann entstehen ca. 20% Abzüge für die Sozialversicherung. Die Abzüge für Steuern bekommst Du im Rahmen einer Einkommensteuererklärung wieder erstattet, wenn das zu versteuernde Einkommen unter 8.004€ im Jahr bleibt.


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