Wenn ein Selbständiger (Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten) in der Steuererklärung Wege zum Kunden über die Kilometerpauschale abrechnet, darf er nur die Wege anrechnen, deren in Rechnung gestellte, zugehörige Leistungen er auch als Einnahmen im jeweiligen Kalenderjahr verbucht, oder zählt alleine der Zeitpunkt der Fahrten?
Beispiel: 20 Fahrten im Dezember 2006, Rechnung im Januar 2007, Geld-Eingang im Februar 2007.
Zählen die 20 Fahrten zum Steuerjahr 2006?
Kilometerpauschale Zuordnung Kalenderjahr
23. März 2007
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Frage vom 23. März 2007 | 14:24
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 6x hilfreich)
Kilometerpauschale Zuordnung Kalenderjahr
#1
Antwort vom 24. März 2007 | 11:31
Von
Status: Schüler (387 Beiträge, 73x hilfreich)
Es zählt der Zeitpunkt der Kostenentstehung und das ist der Zeitpunkt der durchgeführten Fahrt. Also alle Fahrten bis zum 31.12. gehören ins alte Jahr.
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"Schtreicher, Mönchengladbach"
#2
Antwort vom 27. März 2007 | 13:18
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 6x hilfreich)
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