Hallo,
ich habe mal eine Frage bezüglich der Pendlerpauschale.
Ich habe zwei Wohnungen. Einmal Wohnort A und einmal Wohnort B.
Montags fahre ich immer von meinem Wohnort A zu meiner Arbeitsstätte im Wohnort B. Im Wohnort B halte ich mich dann von Montags bis Freitags auf und fahre dann Freitags wieder zu meinem Wohnort A zurück. Die Heimfahrten am Wochenende bekomme ich vom Finanzamt berücksichtigt (Familienheimfahren). Jetzt kann ich in meinem Steuerprogramm aber nur angegen, an wie viel Tage ich meine Arbeitsstätte von meinem Wohnort A aufgesucht habe. Nur berücksichtigt das Programm dann nicht, dass ich auch zurückgefahren bin? Steht mir die Kilometerpauschale dann nur zur Hälfte zu? Oder ist es nicht relevant, dass man nicht die komplette Strecke zurückgefahren ist?
Kilometerpauschale
18. Juli 2011
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Frage vom 18. Juli 2011 | 18:58
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 1x hilfreich)
Kilometerpauschale
#1
Antwort vom 18. Juli 2011 | 23:46
Von
Status: Wissender (14898 Beiträge, 4563x hilfreich)
Hallo,
quote:Die Entfernungspauschale gilt grundsätzlich nur für die einfache Strecke, also nicht hin und zurück; und das gilt auch für Wochenendheimfahrten.
Nur berücksichtigt das Programm dann nicht, dass ich auch zurückgefahren bin? Steht mir die Kilometerpauschale dann nur zur Hälfte zu? Oder ist es nicht relevant, dass man nicht die komplette Strecke zurückgefahren ist?
Eine Ausnahme ist nur die wirklich erste Fahrt hin und die letzte zurück.
MfG Stefan
#2
Antwort vom 8. August 2011 | 01:08
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 6x hilfreich)
Die Km-Pauschale gilt nur für die einfache Strecke, es sei denn, es ist eine Dienstfahrt (z.B. bei Fortbildungen, wenn nicht vom Arbeitgeber übernommen)
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#3
Antwort vom 9. August 2011 | 10:15
Von
Status: Junior-Partner (5923 Beiträge, 1376x hilfreich)
Sie müssen hier exakt unterscheiden zwischen den Fahrten ab/zum Wohnort A (-> Familienheimfahrt) und den unterwöchigen Fahrten vom Wohnort B (->KM-Pauschale für einfache
Strecke).
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#4
Antwort vom 9. August 2011 | 10:28
Von
Status: Wissender (14898 Beiträge, 4563x hilfreich)
Hallo Jotrocken,
quote:Nein, auch für Familienheimfahrt gilt nur die einfache Strecke.
Sie müssen hier exakt unterscheiden zwischen den Fahrten ab/zum Wohnort A (-> Familienheimfahrt) und den unterwöchigen Fahrten vom Wohnort B (->KM-Pauschale für einfache Strecke).
Wie ich schon sagte, sind nur die wirklich erste und die wirklich letzte Fahrt als Dienstreise ansetzbar (sprich: 30 cent je gefahrener Kilometer).
Für alles andere (täglicher Weg zur Arbeit und Familienheimfahrten) gilt immer nur die einfache Strecke.
Und von einer - von Ksiezniczka ins Spiel gebrachten - Fortbildung o.ä. war doch gar nicht die Rede. Das würde natürlich auch als Dienstreise gelten.
MfG Stefan
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