Hallo miteinander. Ich habe eine kleine Frage(und wahrscheinlich wurde diese schon hier irgendwo gestellt und ich bin zum schusselig das zu finden...). Also, wenn mein Arbeitgeber mir eine Ersatzleistung als Fahrgeld anbietet( mir ein Jobticket besorgt und ich da den Geldwerten Vorteil dafür angelastet bekomme) kann ich dann trotzdem die Kilometerpauschale geltend machen? Oder is das Geld dann so quasi futsch und ich bekomme es nicht erstattet? Oder wird das einfach so betrachtet als würde mir der Arbeitgeber zusätzlich was zu meinem Gehalt geben was dann halt in Form eines Jobtickets zu mir kommt?
Hoffe das war einigermaßen verständlich.
Gruß
Torsten
Kilometerpauschale und Ersatzleistung
28. Januar 2008
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Frage vom 28. Januar 2008 | 20:45
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kilometerpauschale und Ersatzleistung
#1
Antwort vom 28. Januar 2008 | 21:39
Von
Status: Unbeschreiblich (49944 Beiträge, 17505x hilfreich)
Wenn diese Zusatzleistung als geldwerter Vorteil ganz normal auch zusätzlich versteuert wird, dann kannst Du die Entfernungspauschale in vollem Umfang geltend machen.
Und jetzt?
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