Kind komplett auf Steuerkarte

22. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Kussi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 65x hilfreich)
Kind komplett auf Steuerkarte

Hallo,

ich würde gerne wissen ob es möglich ist mein Kind komplett auf die Steuerkarte eintragen zu lassen, was ich machen muss um es drauf zu haben und was sind die vorteile.

Ich lebe schon seit über 5 jahre vom Kindesvater getrennt.
Der Vater hat noch nie unterhalt für seine Kind gezahlt. Er ist Arbeitslos und ehrlich gesagt, er bemüht sich nicht Arbeit zu finden da es viel einfacher ist sich nebenbei was dazu zu verdienen.
Ich seh deshalb nicht ein warum ich auf die andere 0,5 fürs kind auf meine steuerkarte verzichten soll. Wer kann mir da weiterhelfen, mir verraten was ich machen muss und welche vorteile ich habe.

Sabine

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7 Antworten
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#2
 Von 
Kussi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 65x hilfreich)

Und wo muss ich das beantragen das ich statt 0,5 1 kind auf der steuerkarte habe? oder muss das der kindesvater machen, mir quasi das "halbe" kind übertragen??

63x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Dafür gibt es den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung <a href="http://www.hmdf.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdF_15/HMdF_Internet/med/5e0/5e0409a6-3a24-bc11-53a1-6e91921321b2,22222222-2222-2222-2222-222222222222.pdf">hier zum Download</a>. Den Antrag gibts aber auch bei jedem Finanzamt.

Seite 1 ausfüllen und Seite 2 das Kind und die Angaben bei "Ich beantrage den vollen/halben Kinderfreibetrag, weil der andere/leibliche Elternteil des Kindes" > "seine Unterhaltspflicth nicht zu mindestens 75% erfüllt hat".

Ich darf anmerken, dass die Übertragung aber im Grunde nicht zulässig ist, denn wenn der Vater nicht zahlen kann, weil er keine Mittel hat, dann steht ihm trotzdem der hälftige Kinderfreibetrag zu und Sie können ihn nicht in Anspruch nehmen. Etwas anders ist, dass das Finanzamt hier meist nicht weiter nachfragt, weil es das selbst nicht weiß.

Es heißt im H 32.13 Übertragung der Freibeträge für Kinder (amlt. Einkommensteuerhinweise):

Ist ein Elternteil nicht zur Leistung von Unterhalt verpflichtet, so kann der ihm zustehende Kinderfreibetrag nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden (> BFH vom 25.7.1997 - BStBl 1998 II S. 329)


Aus Anleitung zur Einkommensteuererklärung:

Bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern sowie bei Eltern nichtehelicher Kinder kann ein Elternteil in der Zeile beantragen, dass der Kinderfreibetrag des anderen Elternteils auf ihn übertragen wird, wenn er, nicht aber der andere Elternteil, seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind für 2007 zu mindestens 75 % erfüllt hat. Dies führt auch zur Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs oder Ausbildungsbedarf. Die konkrete Höhe der Unterhaltsverpflichtung des anderen Elternteils sowie seine tatsächlichen Unterhaltsleistungen sind nachzuweisen (z. B. durch Scheidungsurteil, Zahlungsbelege). Ist jedoch ein Elternteil, z. B. mangels ausreichender eigener finanzieller Mittel, nicht zur Leistung von Unterhalt verpflichtet, kann der ihm zustehende Kinderfreibetrag nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden. Eine einvernehmliche Übertragung des Kinderfreibetrags
ist nicht möglich.

-- Editiert von oerdiz. am 22.10.2008 23:06

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Ist das nicht unterm Strich eh schnuppe, wenn man nicht Großverdiener ist, weil das Kindergeld dann eh höher ist als der Kinderfreibetrag?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kussi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 65x hilfreich)

Hallo,

meine tochter ist 14. Ich bekomme also ausser dem kindergeld nichts. Kein zuschuß, auch sie verdient logischerweise nichts.
Ich gehe ganztags arbeiten.

@Siegfried bist du immer so unfreundlich? ich meine zu schreiben "ein Kind haben und von alles andere keine Ahnung, tja, was soll's!" sowas kannst du dir hier sparen!!!!!!!!

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Der Siegfried scheint der absoluter Held hier zu sein.

Ich wüsste z.B. nicht, was hier so wichtig daran ist, ob das Kind über oder unter 12 Jahre alt ist.

Zudem dürfte jemand, der ALG 2 bezieht hier kaum nach dem Kinderfreibetrag fragen.

Gesamt gesehen hätte der Siegfried sich seinen sinnlosen und von Rechtschreibfehlern überhäuften Beitrag sich und uns ersparen sollen, denn Ahnung hat er mit Sicherheit noch weniger als die Fragende.

-- Editiert von oerdiz. am 23.10.2008 20:55

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Donerl
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen,

ich hab mir mal die Einträge zu diesem Forum durchgelesen und muss sagen, der Kinderfreibetrag wirkt sich eigentlich nur so richtig bei der Kirchensteuer aus. Was wichtiger ist, wäre hier die Lohnsteuerklasse 2, wenn die Betroffene allein erziehend ist und keinen Mitbewohner über 18 Jahre hat.

Ansonsten müsste der Kindsvater auf seinen halben Kinderfreibetrag verzichten, kann er auf dem zuständigen Finanzamt machen und schwupps bekommt die Mutter den vollen Kinderfreibetrag!

-- Editiert von Donerl am 24.10.2008 18:58

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