Kinderbetreuungskosten 2007

20. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Clicks
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinderbetreuungskosten 2007

Liebe Forenleser,

seit 2 Tagen netz ich im Internet rum und finde keine genaue Antwort. Ich hoffe daher, jemand kennt sich aus.

Sachverhalt: Eine Alleinerziehende mit 3-jährigem Kind möchte wieder Vollzeit arbeiten. Vormittags ist die Kinderbetreuung duch den Kindergarten und nachmittags durch eine "haushaltsnahe Dienstleistung" (Minijob) abgedeckt.

Die Mutter möchte sich einen Freibetrag auf der Steuerkarte (Antrag auf Lohnsteuerermäßigung) ab 2007 eintragen lassen.

Kann sie sämtliche Kinderbetreuungskosten (Kindergartengebühren, Lohn und pauschalierte Sozialabgaben) zu 2/3 als Werbungskosten geltend machen? Oder werden diese nach § 35 a EStG berücksichtigt?
(Im Ratgeber gibts zu den Kinderbetreuungskosten ein Aufsatz - darin hört es sich m.E. so an, als könne man wählen ...?)

Ich freue mich sehr über Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49378 Beiträge, 17365x hilfreich)

Kinderbetreuungskosten (§ 4f EStG ) können nicht nach § 35a Abgesetzt werden. Das ist im § 35a (Haushaltsnahe Diesntleistungen) eindeutig geregelt.

Ein Wahlrecht besteht insoweit auch nicht.

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#2
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Ich darf dazu anmerken, dass ein Erlass des Bundesfinanzministeriums, der Einzelheiten klären wird, noch auf dem Wege ist. Ansonsten kann ich die folgenden Informationen empfehlen:


http://oerdiz.hz-group.de/kinderbetreuung/




.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Clicks
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke! Das waren genau die Informationen, die ich brauchte. Super! :)

Clicks

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