Liebe Forenleser,
seit 2 Tagen netz ich im Internet rum und finde keine genaue Antwort. Ich hoffe daher, jemand kennt sich aus.
Sachverhalt: Eine Alleinerziehende mit 3-jährigem Kind möchte wieder Vollzeit arbeiten. Vormittags ist die Kinderbetreuung duch den Kindergarten und nachmittags durch eine "haushaltsnahe Dienstleistung" (Minijob) abgedeckt.
Die Mutter möchte sich einen Freibetrag auf der Steuerkarte (Antrag auf Lohnsteuerermäßigung) ab 2007 eintragen lassen.
Kann sie sämtliche Kinderbetreuungskosten (Kindergartengebühren, Lohn und pauschalierte Sozialabgaben) zu 2/3 als Werbungskosten geltend machen? Oder werden diese nach § 35 a EStG
berücksichtigt?
(Im Ratgeber gibts zu den Kinderbetreuungskosten ein Aufsatz - darin hört es sich m.E. so an, als könne man wählen ...?)
Ich freue mich sehr über Antworten.
Clicks
Kinderbetreuungskosten 2007
20. Dezember 2006
Thema abonnieren
Frage vom 20. Dezember 2006 | 17:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinderbetreuungskosten 2007
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 20. Dezember 2006 | 19:12
Von
Status: Unbeschreiblich (49378 Beiträge, 17365x hilfreich)
Kinderbetreuungskosten (§ 4f EStG
) können nicht nach § 35a Abgesetzt werden. Das ist im § 35a (Haushaltsnahe Diesntleistungen) eindeutig geregelt.
Ein Wahlrecht besteht insoweit auch nicht.
#2
Antwort vom 20. Dezember 2006 | 20:54
Von
Status: Praktikant (564 Beiträge, 133x hilfreich)
Ich darf dazu anmerken, dass ein Erlass des Bundesfinanzministeriums, der Einzelheiten klären wird, noch auf dem Wege ist. Ansonsten kann ich die folgenden Informationen empfehlen:
http://oerdiz.hz-group.de/kinderbetreuung/
.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 20. Dezember 2006 | 21:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke! Das waren genau die Informationen, die ich brauchte. Super!
Clicks
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
290.255
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten