Guten Tag,
eine Mutter hat Kinderbetreuungskosten von Dezember ebenfalls sofort im Dezember beglichen. Jedoch wurden diese ohne Begründung in der Steuererklärung nicht berücksichtigt. Auf dem Kontoauszug ist das Zahldatum 28.12.2018.
Ist das korrekt?
Kinderbetreuungskosten Dezember
14. November 2019
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Frage vom 14. November 2019 | 18:18
Von
Status: Schüler (265 Beiträge, 2x hilfreich)
Kinderbetreuungskosten Dezember
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#1
Antwort vom 14. November 2019 | 18:50
Von
Status: Unbeschreiblich (47489 Beiträge, 16808x hilfreich)
Vielleicht handelt es sich um ein Versehen. Mit etwas Glück lässt sich das Ganze durch einen Anruf beim zuständigen Finanzbeamten klären.
#2
Antwort vom 14. November 2019 | 19:46
Von
Status: Schüler (265 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatVielleicht handelt es sich um ein Versehen. Mit etwas Glück lässt sich das Ganze durch einen Anruf beim zuständigen Finanzbeamten klären. :
Kann gut sein d.h. erst Anrufen bevor ein Einspruch erfolgt?
Aber es zählt schon das Jahr in dem bezahlt wurde, laut Kontoauszug oder?
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#3
Antwort vom 14. November 2019 | 20:11
Von
Status: Unbeschreiblich (47489 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:erst Anrufen bevor ein Einspruch erfolgt?
Ja, das geht für den Fall, dass es sich um ein Versehen handelt am schnellsten.
Zitat:Aber es zählt schon das Jahr in dem bezahlt wurde, laut Kontoauszug oder?
Ja, daher gehe ich von einem Versehen aus.
#4
Antwort vom 14. November 2019 | 22:22
Von
Status: Schüler (265 Beiträge, 2x hilfreich)
Alles klar danke
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