Hallo,
hoffe ich bin hier richtig.
Also wir sind grad bei der Lohnsteuerabrechnung für das jahr 2011 und haben ein riesen Problem.
Man kann ja die Kinderbetreungskosten absetztn.
Nun bekommt meine Frau von Ihrer Firma einen monatlich Betrag von rund 80€ auf dem keine Steuer gezahlt werden.
Das ding nennt sich FAMILIENFÖRDERNDE LEISTUNG
Muss ich die mit angeben und wenn ja wo genau?
Mfg und danke schonmal
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Kinderbetreuungskosten - FAMILIENFÖRDERNDE LEISTUNG
16. Januar 2012
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Frage vom 16. Januar 2012 | 19:03
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 10x hilfreich)
Kinderbetreuungskosten - FAMILIENFÖRDERNDE LEISTUNG
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#1
Antwort vom 17. Januar 2012 | 12:16
Von
Status: Unbeschreiblich (47488 Beiträge, 16808x hilfreich)
Was sind denn die Voraussetzungen dafür, dass man die familienfördernde Leistung vom AG bekommt?
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#2
Antwort vom 17. Januar 2012 | 17:45
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 10x hilfreich)
Hallo,
also meine Frau musste beim AG vorlegen das sie Kindergeld bekommt und den Betreuungsvertrag der Kita.
mfg
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#3
Antwort vom 17. Januar 2012 | 17:57
Von
Status: Unbeschreiblich (47488 Beiträge, 16808x hilfreich)
Das ist dann ein steuerfreier Ersatz durch den AG, der in Zeile 76 der Anlage Kind eingetragen werden muss.
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