Hallo an alle ,
habe eine Frage zu den Kinderbetreuungskosten (zb Kiga ) .Werden sie immer von FA anerkannt (soweit beide Eltern berufstätig sind )oder nicht wenn die Kosten niedriger sind als zumutbare Belastungen?.
Wird hier § 33 zumutbare Belastung Abs 3 angewendet?.
Habe viel schon gesucht aber keine klare Antwort gefunden.
Mit freundlichen Grüßen
-- Editiert am 19.03.2009 17:35
Kinderbetreuungskosten - Wird hier § 33 zumutbare Belastung Abs 3 angewendet?
19. März 2009
Thema abonnieren
Frage vom 19. März 2009 | 17:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinderbetreuungskosten - Wird hier § 33 zumutbare Belastung Abs 3 angewendet?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 19. März 2009 | 17:38
Von
Status: Unbeschreiblich (45065 Beiträge, 16035x hilfreich)
Kinderbetreuungskosten werden zu 2/3, höchstens jedoch 4.000€ pro Jahr anerkannt.
Sie werden immer anerkannt, wenn das Kind zwischen 3 und 6 Jahren alt ist und ansonsten bei Kindern unter 14 Jahren nur, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Die Kinderbetreuungskosten sind übrigens im § 9c EStG
geregelt und gelten daher nicht als außergewöhnliche Belastung.
-- Editiert am 19.03.2009 17:43
#2
Antwort vom 19. März 2009 | 17:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
danke für rasche Antwort.Das bedeutet aber das auch "reiche" Mamis und Papis die kosten absetzen können...deshalb die Obergrenze von 4000 € ?
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
244.868
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
4 Antworten