Hallo,
ich habe folgendes Problem ...
2003 hatten wir von Januar - August ein Au pair-Mädchen, welches unsere beiden Kinder betreut hat.
Wir erfüllen alle Voraussetzungen, um dieses als Kinderbetreuungskosten abzusetzen. Meine beiden Fragen hierzu sind:
- Welchen Betrag kann ich für die Verpflegung (Kost, Logis, Telefon etc.) des Au pairs maximal angeben?
- Wie verteile ich nun die Kosten für das Au pair am besten auf meine beiden Kinder, damit ich für beide den vollen Betrag von 1500,- € ansetzen kann?
Gruß
frag
Kinderbetreuungskosten absetzen
1. Dezember 2004
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Frage vom 1. Dezember 2004 | 10:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinderbetreuungskosten absetzen
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